Florian Scheuba
APA/Hans Punz
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Chronik

„Ibiza-Video“: Schuldspruch für Scheuba

Der Kabarettist Florian Scheuba ist im zweiten Rechtsgang eines von Bundeskriminalamt-Direktor Andreas Holzer angestrengten Verfahrens wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Er hatte im Zusammenhang mit den Ermittlungen um das „Ibiza-Video“ in einer „Standard“-Kolumne Holzer Untätigkeit vorgeworfen. Scheuba muss nun 7.000 Euro, die Hälfte davon unbedingt, zahlen. Scheubas Rechtsvertreterin, die Medienanwältin Maria Windhager, kündigte bereits an, Berufung wegen Nichtigkeit der Schuld und Strafe anzumelden.

„Massive Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit“

Damit ist erneut das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Zug. „Wir gehen aber auch zum Obersten Gerichtshof und notfalls nach Straßburg (Sitz des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Anm.)“, sagte sie im Anschluss an die Verhandlung. Scheuba selbst sah in dem Urteil eine „massive Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit“.

„Rätselhafte Untätigkeit“

Scheuba war im Juni 2022 vom Landesgericht für Strafsachen zunächst freigesprochen worden. Holzer, ehemaliger Leiter der „Soko Tape“, war jedoch mit einem dagegen eingebrachten Rechtsmittel erfolgreich. Das OLG Wien gab seiner Berufung Folge, hob das angefochtene Urteil zur Gänze auf und verwies die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurück ans Erstgericht.

Scheuba hatte im September 2021 im „Standard“ behauptet, Holzer sei schon im März 2015 „von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über HC Strache vorgelegt worden, unter anderem Fotos der prall gefüllten Bargeldtasche in Straches Kofferraum“. Holzer habe dazu nur einen „unvollständigen Aktenvermerk“ angelegt, was Scheuba als „rätselhafte Untätigkeit“ und „folgenschwere Arbeitsverweigerung“ bezeichnete.

Tatsachenbehauptungen oder Satire?

Die lange Verfahrensdauer – einerseits durch die Neuverhandlung, aber es wurden auch mehrmals Verhandlungstermine verschoben – sowie die Unbescholtenheit Scheubas wirkten sich mildernd auf die Strafhöhe sowie die Dauer der Probezeit von einem Jahr aus. Einziger erschwerender Faktor sei ein formaler: So sei die üble Nachrede sowohl in Print als auch online begangen worden.

Dafür muss auch der „Standard“ – sofern das Urteil rechtskräftig wird – jeweils 1.500 Euro Strafe zahlen und das Urteil auf seiner Website veröffentlichen. Wesentlich zum Schuldspruch trug wohl auch bei, dass das OLG die inkriminierten Behauptungen als Tatsachenbehauptungen wertete und den Text nicht als Satire sah – laut Scheuba eine „lebensfremde“ Interpretation.

„Ich schreibe in Wahrheit das Urteil des OLG ab. Das kann man auch anders sehen, aber es ist nicht meine Meinung, sondern die des OLG entscheidend“, begründete die Vorsitzende Nicole Baczak vom Landesgericht für Strafsachen.

Befangenheitsantrag abgewiesen

Abgewiesen wurde von ihr noch vor der Urteilsverkündung ein Befangenheitsantrag. Sie konfrontierte Scheuba mit von ihm in einem Podcast getroffenen Aussagen zu ihrer Person. Scheuba habe falsche Angaben zu ihrer Rolle innerhalb der ÖVP-nahen ÖH-Fraktion AktionsGemeinschaft gemacht. In den Augen seiner Verteidigerin Windhager fühlte sich die Richterin dadurch „persönlich angegriffen“ und hätte eine „negative Meinung“ von ihrem Mandanten, nämlich dass er „journalistisch nicht sorgfältig“ agiere.

Und die Frage, ob die journalistische Sorgfaltspflicht eingehalten wurde, sei eine für diesen Prozess zentrale. Immer wieder betonte Scheuba während der Verhandlung, Holzer zwar Untätigkeit, nicht aber ein Motiv dafür und damit Amtsmissbrauch vorgeworfen zu haben. Den Antrag wies die Richterin jedoch ab.

„Ich bin nicht befangen, sonst würde ich es sagen und mir den Prozess sparen.“ Hingegen vermutete sie, dass Scheuba ihre Vergangenheit ins Treffen führte, „weil Sie anscheinend selber das Bild erzeugen wollen, dass ich befangen bin“.

Letzte Zeugenbefragung

Auch eine letzte Zeugenbefragung stand am Dienstag noch auf dem Programm. Ein in der Suchtgiftbekämpfung tätiger Beamter sagte zu einem Treffen zwischen ihm, seinem Vorgesetztem Holzer und dem Anwalt Ramin M. aus. Dabei ging es auch darum, ob der Name des ehemaligen FPÖ-Mandatars Thomas Schellenbacher, der sich nicht in dem Amtsvermerk findet, Teil der Besprechung war. Dass Schellenbacher Thema war, „weise ich zurück“, so der Zeuge.

Am Ende des Gesprächs habe M. sich erkundigt, ob sein Mandant, der ehemalige Leibwächter von Heinz-Christian Strache, finanziell versorgt werden könne. „Wir haben gesagt, es gibt natürlich Informantengelder, aber das hält sich sehr im Rahmen.“ Dass Rechtsanwälte kommen und sagen, sie „hätten was gegen Politiker, komme eigentlich nicht vor“.