Whistleblower-Plattform Stadt Wien
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Chronik

Whistleblower-Plattform: Über 400 Meldungen

Seit fast drei Jahren betreibt die Stadt Wien eine Whistleblower-Plattform. Dort kann man unkorrektes Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt melden. Seit der Gründung der Plattform gingen bisher 431 Meldungen ein.

Die Plattform wurde im Februar 2021 eingerichtet und wird offiziell „Wiener Hinweisgeber*innensystem“ genannt. Das System soll helfen, Fälle von Korruption, Bestechlichkeit und etwa Steuerverschwendung aufzudecken. 108 der bisherigen Meldungen gingen im vorigen Jahr ein. Damit wurden 2023 etwas weniger Meldungen verzeichnet als in den beiden Jahren davor: 2021 waren es 187, 2022 136 Meldungen.

Verstöße in bisher 24 Fällen festgestellt

Bei etwa der Hälfte aller Meldungen handelte es sich laut dem Büro des für Transparenz zuständigen Stadtrates Christoph Wiederkehr (NEOS) um Dienstaufsichtsbeschwerden, bei denen es überwiegend um persönliche Anliegen ging. Themen waren demnach etwa Kindesabnahmen, Beschwerden über Parksheriffs, Wohnungsvergaben, Bauprojekte, Dienstpostenbesetzungen oder auch die städtische Coronavirus-Impfstrategie.

In 24 Fällen wurden vom Antikorruptionsteam der Stadt Wien tatsächliche Compliance-Verstöße festgestellt. Zu einer Strafanzeige kam es bisher allerdings nicht. Laut dem Büro Wiederkehrs gab es aber in allen aufgedeckten Fällen Konsequenzen, etwa Nachschulungen, Verwarnungen oder auch die Versetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Acht Meldungen befanden sich aktuell noch in Bearbeitung.

164 Meldungen betrafen nicht Magistrat

14 Meldungen wurden zudem bisher als Anzeigen an den Magistrat der Stadt als Behörde gewertet, beispielsweise die Meldung eines unangemessenen Verhaltens eines Pädagogen eines privaten Kindergartens. Diese Meldungen wurden an die zuständige Stelle weitergeleitet, wurde erklärt, also etwa die städtische Kindergartenaufsicht.

164 aller bisherigen Meldungen betrafen nicht den Magistrat der Stadt Wien, sondern beispielsweise Bundesbehörden oder ausgegliederte Rechtsträger. Im diesen Fällen erfolge erforderlichenfalls eine Weiterleitung an die zuständige Stelle, wurde betont.