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Verbindungsbahn: BVwG ordnet Prüfung an

Im Streit um die Gestaltung der Verbindungsbahn in Hietzing ist jetzt die erste Verhandlungsrunde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zu Ende. Weitere Gutachter werden bestellt. Eine Entscheidung wird noch für das laufende Jahr erwartet.

Erstmals trafen Bürgerinitiativen und die ÖBB vor dem BVwG aufeinander. Mehrere Einzelpersonen und Initiativen fordern Nachbesserungen wie eine klimafitte und zeitgemäßere Planung bei der geplanten Hochtrasse samt neuen Bahnbrücken quer durch Hietzing. Es geht demnach unter anderem um die Frage, wie viele Bäume die ÖBB auch außerhalb der Bahntrasse ersetzen muss. Im Wesentlichen gehe es dabei um eine „nicht zeitgemäße und die Natur überbordend schädigende Planung des ÖBB-Projekts" „Attraktivierung der Verbindungsbahn“.

Vertiefte Prüfung angeordnet

Im Rahmen der Verhandlung wurde seitens des Gerichts nun eine vertiefte Prüfung angeordnet, ob die ÖBB bei Stadtbahnprojekten außerhalb der Bahntrasse im zugehörigen Projektraum Bäume im Verhältnis 1:4 ersetzen muss – wie in Wiener Baumschutzgesetz vorgesehen, und ob die EU-Fauna-Flora-Habitat Richtlinie im Verfahren durch die erstinstanzlichen Behörden BMK und MA 22 ausreichend berücksichtigt wurde.

Weiters wurde vom Gericht auch ein Sachverständiger für Verkehrsfragen nachnominiert, um die in den Beschwerden aufgebrachte Fragen zu den massiv kritisierten Verschlechterungen der Querungssituationen zu prüfen.

ÖBB gehen von Bestätigung aus

Von den ÖBB hieß es nach der ersten Runde, das Projekt sei gründlich und auf höchstem Niveau geplant worden. Die Umweltauswirkungen des Vorhabens seien ausführlich erhoben und beurteilt worden. Die grundlegenden Entscheidungen zur Trassenführung würden auf einem fachlich fundierten multidisziplinären Planungsprozess beruhen, der gemeinsam mit der Stadt Wien geführt worden sei.

Man sei optimistisch, dass das Gericht den UVP-Bescheid der Klimaministerin und den naturschutzrechtlichen Bescheid der Wiener Landesregierung bestätigen werde, so die ÖBB in ihrer Stellungnahme. Laut einem Sprecher des BVwG ist ein weiterer Verhandlungstermin im Juni bestätigt.