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Chronik

Volksopernstatist unter Missbrauchsverdacht

Gegen einen ehemaligen Statisten an der Volksoper wird wegen Missbrauchsverdachts ermittelt. Er soll versucht haben, sexuellen Kontakt zu einem Chorbuben anzubahnen. Der Schauspieler erhielt Hausverbot.

Der auch als Moderator, Musicaldarsteller und Sprecher arbeitende Mann soll „im Rahmen seiner Tätigkeit mit Kinderschauspielern und Buben aus einem namhaften Kinderchor sexuelle Kontakte angebahnt haben“, berichtete die Tageszeitung „Krone“ am Samstag als erste.

Bei einer Hausdurchsuchung in Ottakring sollen im Jänner ein Smartphone, ein iPhone, ein Laptop, mehrere USB-Sticks und ein Tablet sichergestellt worden sein. Die Polizei bestätigte gegenüber ORF Wien Ermittlungen und eine Hausdurchsuchung. Im Gegensatz zum verurteilten Film- und Theaterschauspieler Florian Teichtmeister ist der jetzt verdächtige Schauspieler der breiten Öffentlichkeit unbekannt.

Hilfe für Betroffene

Unter meldestelle@interpol.at nimmt eine eigene Meldestelle des Bundeskriminalamts Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen entgegen.

Eltern alarmierten Theaterdirektion und Polizei

Anfang Jänner habe sich die Mutter eines Buben an die Direktion der Volksoper gewandt – ihr Sohn ist dort Mitglied des Kinderchors, erklärte eine Sprecherin der Volksoper in einem Statement gegenüber dem ORF. Ein ehemaliger Statist habe ihren Sohn über Instagram angesprochen und im Videochat versucht, den Buben dazu zu bringen, vor der Kamera sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Die Volksoper riet der Mutter dazu, den Fall sofort anzuzeigen.

Die Eltern schalteten daraufhin die Polizei ein, die nun auf die Auswertung der sichergestellten Datenträger warte, hieß es am Samstag. Gegen den Mann, der „von Dezember 2022 bis April 2023 fallweise als Statist auf Werkvertragsbasis“ an der Volksoper engagiert war, sei „unverzüglich ein Hausverbot erlassen“ worden.

Kinderschutzkonzept an Volksoper in Kraft

Die Volksoper Wien habe außerdem mit dem Landeskriminalamt und dem Verein Möwe Kontakt aufgenommen, heißt es weiter. Auch ein externer Rechtsexperte sei hinzugezogen, die Geschäftsführung der Bundestheater-Holding und der Aufsichtsrat der Volksoper seien informiert worden.

Volksopernstatist unter Missbrauchsverdacht

Gegen einen ehemaligen Statisten an der Volksoper wird wegen Missbrauchsverdachts ermittelt. Er soll versucht haben, sexuellen Kontakt zu einem Chorbuben anzubahnen. Der Schauspieler erhielt Hausverbot.

Und weiter: „Die Volksoper hat Kinderschutzbeauftragte installiert, führt regelmäßig Schulungen zum Thema Kinderschutz durch und hat eine Kinderschutzrichtlinie erlassen, die auf der Website der Volksoper unter Junge Volksoper veröffentlicht ist. Kinderchorkinder sind in der Volksoper während der Proben und Vorstellungen unter ständiger Betreuung.“ Als unmittelbare Reaktion sei ein Workshop mit allen Kinderchor- und Jugendchormitgliedern zum Thema Safer Internet sowie Verhalten im Belästigungsfall geplant.

Ermittlungen laufen

Vonseiten der Polizei wurden die Ermittlungen aufgrund des Verdachts der Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen bestätigt. Bei den weiteren Delikten wird aufgrund des Verdachts im Versuchsstadium ermittelt: Es geht um bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen (StGB § 207a) und den sexuellen Missbrauch von Unmündigen. Zudem wurde die Hausdurchsuchung in Ottakring bestätigt.

Auch die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte am Samstag die Ermittlungen gegenüber ORF Wien. Seitens des Mannes habe es „immer wieder Kontaktaufnahmen“ gegeben, so Sprecherin Nina Bussek. Mehrere Opfer könne sie derzeit aber nicht bestätigen, bekannt sei ein konkreter Fall.

„Kinderschutzpaket“ nach Fall Teichtmeister

Weit über die Kulturbranche hinaus hatte im Vorjahr der Fall des Wiener Schauspielers Teichtmeister für Aufsehen gesorgt. Für das Beschaffen und teilweise Verändern von rund 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen war dieser im September zu zwei Jahren bedingt sowie Einhaltung strenger gerichtlicher Weisungen verurteilt worden. Die Causa hatte zu großen Diskussionen über den Umgang mit Verdachtsfällen, über Prävention und Strafrahmen und in der Folge unter anderem zum Beschluss eines „Kinderschutzpaketes“ geführt.