Wiener Landesgericht Korruptionsprozess Gerichtssaal
APA/Georg Hochmuth
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chronik

Prozess Wiener Wohnen geht weiter

Am Landesgericht für Strafsachen Wien geht das Großverfahren um einen Bestechungs- und Korruptionsskandal bei Wiener Wohnen weiter. Die Verhandlung wird heute mit 49 Angeklagten fortgesetzt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft einem 58-jährigen Geschäftsmann vor, zumindest seit April 2011 bis 2013 45 ehemalige Mitarbeiter von Wiener Wohnen „geschmiert“ zu haben. Vorerst seien vom Vorsitzenden eines Schöffensenats zwei zusätzliche Verhandlungstage anberaumt worden, teilte Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral auf APA-Anfrage mit.

170.000 Euro Gesamtschaden

Der 58-jährige Hauptangeklagte hatte eine Glaserei und Malerei, einen Steinmetzbetrieb sowie mehrere Baufirmen geleitet und für Wiener Wohnen in großem Stil Reparaturarbeiten durchgeführt. Der 44 Seiten umfassenden Anklageschrift der WKStA zufolge wurden darüber hinaus regelmäßig Aufträge verrechnet, „die nicht oder zumindest nicht im verrechneten Umfang ausgeführt wurden bzw. werden sollten“.

Das funktionierte laut WKStA „wie geschmiert“, weil so genannte Werkmeister und Referenten bei Wiener Wohnen eingeweiht waren und für ihr Augen-Zudrücken mit Tank- und Einkaufsgutscheinen, in selteneren Fällen auch mit anderen Sachwerten sowie Bargeld, bestochen worden sein sollen. Die inkriminierte Gesamtschadenssumme beläuft sich auf 170.000 Euro.

Bisher ein Freispruch und einmal gemeinnütziges Arbeiten

Sieben Beschäftigte des Firmenchefs waren ursprünglich als Bestimmungs- oder Beitragstäter mitangeklagt worden, für zwei von ihnen ist die Sache bereits erledigt. Ein 33-jähriger Glaser wurde rechtskräftig freigesprochen, weil ihm keine dolosen Beitragshandlungen nachgewiesen werden konnten. Er hatte lediglich so genannte Häuserlisten über Reparaturarbeiten in Wohnhausanlagen der Gemeinde Wien geführt und dabei aus Sicht des Gerichts kein strafbares Verhalten gesetzt.

Ein Arbeiter, der sich als Einziger der Angeklagten am ersten Verhandlungstag schuldig bekannt hatte („Ich war zu schwach, nein zu sagen“), kam mit einer diversionellen Erledigung davon. Indem er gemeinnützige Leistungen im Ausmaß von 100 Stunden akzeptierte, entging er einer Verurteilung und damit einem Eintrag ins Strafregister. Gegen zwei Angeklagte wurde das Verfahren ausgeschieden, sie waren beim Prozessauftakt nicht erschienen. Beide werden zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht stehen.