Angeklagter im Prozess um Missbrauch von Nichten
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Chronik

Nichten missbraucht: Zwölf Jahre Haft

Wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs an Unmündigen und schwerer Körperverletzung ist am Dienstag ein Mann am Straflandesgericht zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden.

Dem 54-Jährigen war vorgeworfen worden, sich über mehrere Jahre hinweg an drei seiner minderjährigen Nichten vergangen zu haben, wobei er zwei auch vergewaltigt haben soll. Der Angeklagte nahm sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Nichten missbraucht: Zwölf Jahre Haft

Wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs an Unmündigen und schwerer Körperverletzung ist am Dienstag ein Mann am Straflandesgericht zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden.

Laut Anklage sollen die Schülerinnen – die Jüngste war zum Beginn der Taten zehn Jahre alt – ihren außerhalb von Wien lebenden Onkel seit 2014 regelmäßig besucht haben. Auch die Wochenenden und die Ferien verbrachten die aus nicht einfachen Verhältnissen stammenden Mädchen immer wieder bei ihm. Seit 2017 soll der Mann Gelegenheiten zu sexuellen Übergriffen ausgenutzt haben, wenn seine Ehefrau nicht zu Hause gewesen ist. Wie bereits bei seinem Prozessauftakt Mitte November bestritt der Angeklagte sämtliche Vorwürfe.

Ehefrau bekam nichts mit

Auch die Ehefrau des Mannes stritt bei ihrer Einvernahme am Dienstag ab, Übergriffe mitbekommen zu haben. Im Gegenteil: Die Initiative, Zeit bei ihnen zu verbringen, sei stets von den Mädchen ausgegangen, wobei sich eines der Kinder sogar von dem Ehepaar adoptieren lassen wollte. Zudem habe ihr Mann gar keine Gelegenheit gehabt, sexuelle Handlungen zu setzen, da er niemals mit einem der Mädchen alleine zu Hause gewesen ist. „Entweder ich war da oder andere Kinder“, sagte die Frau aus.

Neben den Aussagen der drei Mädchen wurde der Mann auch durch einen eindeutig sexuell konnotierten Chatverlauf belastet, in dem der Mann entsprechende Handlungen auch eingeräumt hatte. Hinzu kamen noch neu eingeholte medizinische und psychiatrische Gutachten die Vorwürfe. So wurden bei beiden Mädchen, die der Mann vergewaltigt haben soll, eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, die ohne den Übergriffen nicht erklärbar waren.

Nur Unbescholtenheit als Milderungsgrund

Trotz der Beweislage forderte die Verteidigung aufgrund widersprüchlicher Angaben der Mädchen einen Freispruch. Das Schöffengericht verurteilte aber den Mann zu zwölf Jahren Haft. Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren schien die Höhe der Strafe dem Gericht angemessen, da eigentlich nur der bisherige unbescholtene Lebenswandels des Mannes als Milderungsgrund geltend gemacht werden konnte. Zudem muss der Mann den Mädchen insgesamt rund 90.000 Euro an Wiedergutmachung zahlen.