chronik

Kellner verprügelt: Bedingte Haftstrafen

Zwei Männer haben sich heute für einen Angriff auf Personal und ein Lokal im Stadtpark vor Gericht verantworten müssen. „Es war schrecklich, so was kennt man nur aus dem Film“, sagte eine Zeugin vor Gericht. Die Angeklagten erhielten bedingte Haftstrafen.

Die Situation eskalierte, nachdem ein Angeklagter Ende August des Vorjahres einen Aschenbecher von einem Stehtisch des Lokals nahm und ihn in den Wienfluss warf. Von einem Kellner deswegen zur Rede gestellt, schlug der 18-Jährige zu. Er traf und verletzte den Kellner mehrfach im Gesicht. Beim Versuch, sich zu verteidigen, brach sich der Kellner auch noch einen Finger.

Andere Kellner kamen ihrem Kollegen zu Hilfe. Der Angreifer, er trainiert in einem Boxverein, ging in Kampfstellung. Zwei Freunde unterstützten ihn, alle drei gingen auf die Kellner los. Danach stürmten sie ins Lokal, griffen weiteres Personal an und schmissen Sitze und Bänke gegen die Wände. Als die Polizei eintraf, flohen sie, konnten aber rasch gefasst werden.

Dritter Beteiligte strafunmündig

Angeklagt waren ein 18- und ein 20-Jähriger. Der dritte Beteiligte war zum Tatzeitpunkt noch keine 14 Jahre alt und damit nicht strafmündig. Beide Angeklagten bekannten sich schuldig. „Wir haben Blödsinn gemacht“, räumte der 18-Jährige vor Gericht ein. Doch als die zwei die Videos aus den Überwachungskameras vorgeführt bekamen, schienen sie sich stellenweise zu amüsieren. Ihre Anwälte interpretierten das auffällige Grinsen der Angeklagten allerdings als schamhaftes Verlegenheitslächeln.

Eine Lokalbesucherin, die an diesem Abend in dem Restaurant gemütlich einen Geburtstag feiern wollte, schilderte dem Gericht ihre Eindrücke: „Es war schrecklich, so was kennt man nur aus dem Film.“ Einem Kellner sei „die Faust zwischen die Augen geschlagen worden. Ich war völlig im Schock.“

Urteile nicht rechtskräftig

Der 18-Jährige kassierte acht Monate, der 20-Jährige zwölf Monate Haft, die ihnen bedingt nachgesehen wurden. Beide Angeklagten waren mit den Strafen einverstanden. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab, die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.

Der 18-Jährige sitzt übrigens seit einiger Zeit wegen schweren Raubes in U-Haft. Er steht im Verdacht, im Spätherbst des Vorjahrs einem Suchtgift-Dealer mit Gewalt dessen Habseligkeiten abgenommen zu haben.