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Haftstrafe nach tödlichem Verkehrsunfall

Wegen grob fahrlässiger Tötung seines besten Freundes ist ein 21-Jähriger am Landesgericht zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann war mit dem Auto viel zu schnell unterwegs und kollidierte mit einem Bus. Sein Freund starb auf dem Beifahrersitz. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 21-Jährige war in der Leberstraße in Richtung Landstraßer Hauptstraße mit 100 km/h unterwegs und verlor die Herrschaft über einen auf 400 PS aufgetunten BMW. Der ums Leben gekommene 19-Jährige hatte dem Angeklagten damals am 5. Mai des Vorjahres das Steuer seines Sportwagens überlassen. Das Auto prallte gegen einen geparkten Bus.

Kausal für den Unfall war die überhöhte Geschwindigkeit sowie das Fahrverhalten des Angeklagten, wie der verkehrstechnische Sachverständige beim Prozess ausführte. Neben der überhöhten Geschwindigkeit sei der BMW M1 außerdem „nicht verkehrs- und betriebssicher“ gewesen, weil das Fahrzeug mit einer nachträglich eingebauten modifizierten Motorsoftware um 90 PS nach oben gepitcht worden war. „Da ist man teilweise Passagier“, sagte der Sachverständige.

Umfassendes Geständnis

Der Angeklagte war umfassend reuig geständig: „Ich habe das Auto zum ersten Mal probiert. Ich bereue keine Sekunde in meinem Leben mehr, als dass ich mich an diesem Tag ins Auto gesetzt habe.“ Er habe „in der Kurve aufs Gas gedrückt, es hat mich ins Schleudern gebracht. Das Auto hat sich komplett eingedreht“, berichtete der 21-Jährige. Er habe „das unterschätzt. Ich habe nicht erwartet, dass sich das Auto um die Achse dreht“.

Der Lenker erlitt bei dem Aufprall gegen einen geparkten Omnibus eine Gehirnerschütterung, eine Lungenquetschung, einen Lebereinriss und einen Kieferbruch. Sein bester Freund erlag am Beifahrersitz seinen Verletzungen. Bei der Obduktion wurden ein Schädel-Hirn-Trauma und massive Einblutungen in die Bauchhöhle als todesursächlich festgestellt. Der Unfalllenker war nicht alkoholisiert.

Urteil hat für Richter Signalwirkung

Einzelrichter Andreas Hautz verhängte über den 21-Jährigen bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren wegen grob fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, davon vier Monate unbedingt. Den Rest bekam der bisher Unbescholtene unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. „Das Signal muss sein: wer sich in so ein Auto setzt und 100 km/h im Stadtgebiet fährt, geht zu einem Teil sitzen“, stellte der Richter in der Urteilsbegründung fest.

Der Rechtsvertreter der Angehörigen des Getöteten bekam 3.000 Euro an Begräbniskosten zugesprochen. 20.000 Euro hatte die Familie des Angeklagten den Hinterbliebenen bereits Mitte Oktober an Schmerzensgeld überwiesen. Dem 21-Jährigen wurde auch die Weisung erteilt, seine Psychotherapie unter begleitender psychiatrischer Kontrolle fortzusetzen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger waren damit einverstanden.

Enormer Andrang bei Prozess

Die Verhandlung fand unter enormem öffentlichen Interesse statt. Die Familie, Bekannte und Freunde des ums Leben Gekommenen waren einem Aufruf im Internet gefolgt und ins Landesgericht gekommen. Die Hauptverhandlung wurde kurzfristig in einen Schwurgerichtssaal verlegt, wo nur ein kleiner Teil der 150 Interessierten Sitzplätze fand.

Während es während der Verhandlung im emotional teilweise aufgewühlten Auditorium ruhig blieb, gingen einigen Zuseherinnen und Zusehern nach der Urteilsverkündung die Nerven durch. „Mörder! Mörder“, wurde dem Angeklagten zugerufen, auch etliche Schimpfwörter und Beleidigungen fielen.

Polizisten sorgten für Ruhe

Vorsorglich hatte die Vizepräsidentin des Landesgerichts, Christina Salzborn, einige Polizisten vom parallel laufenden Prozess gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz abgezogen und in den Saal gebeten. Die Beamten griffen dann besonnen, aber bestimmt durch und sorgten dafür, dass nach einigen Minuten Ruhe einkehrte und der Angeklagte sowie Verteidiger Elmar Kresbach unbehelligt das Gerichtsgebäude verlassen konnten.

Vor dem Landesgericht versammelten sich dann noch Dutzende Freunde und Verwandte des ums Leben Gekommenen und nahmen erhitzt an dem in ihren Augen zu milden Urteil Anstoß. „Was ist das, wenn man Leute umbringt, vier Monate!“ oder „Ich geh jetzt auch fahrlässige Tötung machen!“ wurde gerufen. Polizeibeamte sorgten auch in dieser Situation dafür, dass die aufgeladene Atmosphäre nicht weiter eskalierte und sich die Besucherinnen und Besucher nach 15 Minuten entfernten.