chronik

Toter Säugling: Vater bestreitet Gewalt

Der Vater eines Anfang Februar in Wien vermutlich an den Folgen eines Schütteltraumas gestorbenen Säuglings kann sich den Tod des kleinen Bub nicht erklären. Seine Verteidigerin Astrid Wagner hält ihn für „unschuldig“.

Das sagte sie am Mittwoch nach einem Besuch bei dem in der Justizanstalt Josefstadt inhaftierten 29-Jährigen im Gespräch mit der APA . Der Mann befindet sich ebenso wie die 26-jährige Mutter in U-Haft, die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen beide wegen Mordes.

Mutter hat sich noch nicht geäußert

Während sich die Mutter und deren Verteidigerin Liane Hirschbrich bisher nicht zur Verdachtslage geäußert haben – die Tatverdächtige machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch –, betonte die Rechtsvertreterin des Vaters, dieser bestreite, gegen seine Kinder Gewalt ausgeübt zu haben. Neben dem im dritten Monat verstorbenen Sohn gibt es eine zweieinhalbjährige Tochter, die mittlerweile bei Krisenpflegeeltern lebt. „Er belastet auch die Mutter nicht“, betonte Wagner. Die Verletzungen, die zum Tod des Säuglings führten, seien ihrem Mandanten ein Rätsel: „Er glaubt, es ist im Spital bei den Rettungsmaßnahmen etwas passiert.“

Die 26 Jahre alte Mutter hatte am 3. Februar um 23.00 Uhr mit dem Säugling ein Krankenhaus aufgesucht, weil es einen medizinischen Notfall gegeben haben soll. „Es hat schon in der Vergangenheit Probleme mit dem Kind gegeben. Es war auffällig, es war ein Krampfkind“, sagte Wagner. Die Eltern hätten daher immer wieder ärztliche Hilfe gesucht.

Hirnverletzungen auf „Schütteltrauma“ hingewiesen

Am 3. Februar kam aber für den kleinen Buben jede Hilfe zu spät. Er dürfte schon zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme infolge äußerlich nicht sichtbarer Verletzungen keine Gehirnfunktionen mehr gehabt haben. Drei Tage später wurden die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet und der Bub für tot erklärt. Das Spital alarmierte in weiterer Folge die Polizei, nachdem sich bei einer MRT-Untersuchung die typischerweise auf ein so genanntes Schütteltrauma hindeutenden Hirnverletzungen manifestiert hatten. Der kleine Körper wies außerdem einen gebrochenen Arm und eine gebrochene Rippe auf.

Das von der Staatsanwaltschaft angeforderte schriftliche Obduktionsgutachten zur Klärung der genauen Todesursache liegt noch nicht vor. Nächster regulärer Haftprüfungstermin für die Eltern ist Ende März.