Verhandlungssaal im Wiener Landesgericht für Strafsachen
ORF.at/Zita Klimek
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GERICHT

Vier Jahre Haft für Betrug mit Testament

Ein 53-Jähriger, der mit einem gefälschten Testament 1,43 Millionen Euro kassieren wollte, ist am Wiener Landesgericht wegen versuchten schweren Betrugs zu vier Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger des Mannes meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Er habe zwar den Plan ausgeheckt, an die Verlassenschaft eines hochbetagten Bekannten zu kommen, sein Vorhaben aber nicht mehr durchziehen wollen, weil ihn zwischenzeitlich ein „schlechtes Gewissen“ ereilt hätte, so der Angeklagte vor Gericht.

Schöffensenat glaubt Angeklagtem nicht

Ein Schöffensenat bescheinigte dem Mann allerdings eine beträchtliche kriminelle Energie. Von Reue könne keine Rede sein, entschied der Senat am Ende der Verhandlung. Dem Urteil zufolge hatte der 53-Jährige seit Sommer 2022 versucht, sich das Erbe eines alleinstehenden vermögenden Mannes unter den Nagel zu reißen, den er über seine mittlerweile 85-jährige Mutter kennengelernt hatte.

Der Pensionist lebte zurückgezogen, war schwer krank und Dialyse-Patient. Er hatte, wie sich nach seinem Ableben im April 2023 herausstellte, aber bereits 2013 ein Testament zugunsten seines Schwagers verfasst und diesen zum Alleinerben bestimmt.

Neues Testament im Verlassenschaftsverfahren aufgetaucht

Im Verlassenschaftsverfahren tauchte dann jedoch ein wesentlich jüngeres, mit 29. Juli 2022 datiertes Testament mit der vermeintlichen Unterschrift des Verstorbenen auf, das drei Testamentszeuginnen beglaubigt hatten und das der Angeklagte im November 2022 im Zentralen Testamentsregister registrieren und bei einem Anwalt hinterlegen hatte lassen.

Dieses Testament wies den Angeklagten als Erben auf. Dessen Rechtsvertreter gab vor dem zuständigen Wiener Bezirksgericht auch eine bedingte Erbantrittserklärung ab. Der Schwager des Verstorbenen hegte allerdings beträchtliche Zweifel an der Echtheit des zweiten Testaments.

Ihm war nicht bekannt, dass der Verstorbene zu Lebzeiten näheren Kontakt zum 53-Jährigen gehabt hätte, so dass ihm nicht nachvollziehbar schien, weshalb der Verstorbene diesem sein Vermögen vermachen hätte sollen. In weiterer Folge wurde ein grafologisches Gutachten eingeholt, das die vermeintliche Unterschrift des Erblassers als Fälschung aufdeckte. Der 53-Jährige kam nicht an die Millionen, stattdessen leitete die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Betrugsverfahren ein.