Zum „Schreitag“ aufgerufen hatte der Österreichische Frauenring. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schrien Freitagfrüh minutenlang vor dem Innenministerium auf dem Wiener Wiener Minoritenplatz. Zudem gab es Pfeifgeräusche und Trommellärm sowie gemeinsam skandierte Slogans wie „Stoppt Femizide, man tötet nicht aus Liebe“.
Fünf Frauen und ein Mädchen binnen weniger Tage getötet
Innerhalb von 24 Stunden waren am Freitag vergangener Woche zuerst eine Mutter und ihre 13-jährige Tochter in Wien-Landstraße getötet worden. Am späteren Abend wurden drei Prostituierte in einem Bordell in Wien-Brigittenau erstochen aufgefunden. Diesen Montag wurde der nächste Fall einer 84-Jährigen im niederösterreichischen Bezirk Lilienfeld bekannt, die von ihrem 93-jährigen Ehemann getötet worden sein soll.
„Schreitag“ nach Tötungen von Frauen
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Gewaltschutzzentren fordern mehr Beratung
Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren legte am Freitag auf einer Pressekonferenz in Wien rechtliche Reformvorschläge auf den Tisch. So fordert der Verband unter anderem, dass bei Gefährdern auch mehrfach eine Gewaltpräventionsberatung angeordnet werden kann.
„Schreitag“ gegen Femizide auf dem Wiener Minoritenplatz
Seit Juli 2022 können Bezirksgerichte bei einstweiligen Verfügungen gegen Gefährder auch eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung anordnen. „Wenn die gefährdende Person aber schon einmal nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot diese Beratung konsumiert hat, dann ist es nicht mehr möglich, dass das Gericht diese noch einmal auferlegt“, sagte Karin Gölly, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes vor Medienvertretern. „Wir sind aber der Meinung, dass das kein Ausschlussgrund sein soll“, so Gölly.
Probleme bei Benachrichtigung über Betretungsverbote
Eine Zuweisung zu einer Beratung sei zudem nur bei Fällen von häuslicher Gewalt möglich, nicht aber bei Stalking. „Wenn ein Stalking-Opfer aber Anzeige erstattet und damit auch eine persönliche Annäherung verbunden ist, dann hat die Polizei die Möglichkeit, aufgrund dessen ein Betretungsverbot auszusprechen“, so Gölly. So könne dann auch eine Zuweisung zur Gewaltpräventionsberatung erfolgen, nicht aber im Rahmen einer einstweiligen Verfügung.
Hilfe für Frauen und Kinder
• Frauen-Helpline: 0800222555
• 24-Stunden-Frauennotruf: 0171719
• 24-Stunden-Notruf der Wiener Frauenhäuser: 057722
• Rat auf Draht: 147
• Telefonseelsorge: 142
• Gewaltschutzzentren Österreichs
• Österreichischer Integrationsfonds
Gölly plädierte zudem für eine Neuerung im Sicherheitspolizeigesetz (SPG), die bei Verlängerung eines Betretungs- und Annäherungsverbotes eine Benachrichtigung an den Gefährder durch die Polizei vorsieht. Betretungsverbote gelten grundsätzlich für 14 Tage und können durch Beantragung beim Bezirksgericht verlängert werden.
Derzeit erfolgt die Benachrichtigung an den Gefährder per Post durch das Bezirksgericht. „Da kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass die Frist zu knapp ist. Diese 14 Tage sind abgelaufen, und die gefährdende Person hat noch nicht erfahren, dass ein Antrag eingebracht wurde“, sagte die Expertin. Zwar gebe es engagierte Richterinnen und Richter sowie Polizistinnen und Polizisten. „Es soll aber nicht vom Engagement einzelner Personen abhängen, ob diese Verständigung rechtzeitig passiert“, so Gölly.
Heuer schon sieben Tötungen und neun Mordversuche
51 versuchte Tötungen an Frauen und 27 Femizide habe es allein 2023 gegeben, in diesem Jahr sieben Tötungen und neun Mordversuche, erinnerte Frauenring-Vorsitzende Klaudia Frieben. Darüber hinaus appellierte Frieben an die Politik, alle Maßnahmen zu ergreifen, „um Männergewalt an Frauen und Femizide sofort zu stoppen“. Jede Frau könne „Opfer eines Femizids werden, egal wie alt sie ist, woher sie kommt, was sie arbeitet“.