Demonstranten mit Transparenten und Plakaten gegen Femizide
APA/Helmut Fohringer
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Chronik

„Schreitag“ nach Tötungen von Frauen

In Wien sind am Freitag mehrere Dutzend Menschen dem Aufruf zu einem „Schreitag“ gefolgt. Minutenlang schrien sie aus Wut über die jüngsten Tötungen von Frauen. Gewaltschutzzentren forderten unterdessen Reformen zum Schutz von Opfern.

Zum „Schreitag“ aufgerufen hatte der Österreichische Frauenring. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schrien Freitagfrüh minutenlang vor dem Innenministerium auf dem Wiener Wiener Minoritenplatz. Zudem gab es Pfeifgeräusche und Trommellärm sowie gemeinsam skandierte Slogans wie „Stoppt Femizide, man tötet nicht aus Liebe“.

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Frau schreit
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Demonstranten mit Transparenten und Plakaten gegen Femizide
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Plakat: Man tötet nicht aus Liebe
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Demonstrantengegen Femizide
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Demonstrierende halten Plakate und Transparente hoch
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Fünf Frauen und ein Mädchen binnen weniger Tage getötet

Innerhalb von 24 Stunden waren am Freitag vergangener Woche zuerst eine Mutter und ihre 13-jährige Tochter in Wien-Landstraße getötet worden. Am späteren Abend wurden drei Prostituierte in einem Bordell in Wien-Brigittenau erstochen aufgefunden. Diesen Montag wurde der nächste Fall einer 84-Jährigen im niederösterreichischen Bezirk Lilienfeld bekannt, die von ihrem 93-jährigen Ehemann getötet worden sein soll.

„Schreitag“ nach Tötungen von Frauen

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Gewaltschutzzentren fordern mehr Beratung

Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren legte am Freitag auf einer Pressekonferenz in Wien rechtliche Reformvorschläge auf den Tisch. So fordert der Verband unter anderem, dass bei Gefährdern auch mehrfach eine Gewaltpräventionsberatung angeordnet werden kann.

„Schreitag“ gegen Femizide auf dem Wiener Minoritenplatz

Seit Juli 2022 können Bezirksgerichte bei einstweiligen Verfügungen gegen Gefährder auch eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung anordnen. „Wenn die gefährdende Person aber schon einmal nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot diese Beratung konsumiert hat, dann ist es nicht mehr möglich, dass das Gericht diese noch einmal auferlegt“, sagte Karin Gölly, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes vor Medienvertretern. „Wir sind aber der Meinung, dass das kein Ausschlussgrund sein soll“, so Gölly.

Probleme bei Benachrichtigung über Betretungsverbote

Eine Zuweisung zu einer Beratung sei zudem nur bei Fällen von häuslicher Gewalt möglich, nicht aber bei Stalking. „Wenn ein Stalking-Opfer aber Anzeige erstattet und damit auch eine persönliche Annäherung verbunden ist, dann hat die Polizei die Möglichkeit, aufgrund dessen ein Betretungsverbot auszusprechen“, so Gölly. So könne dann auch eine Zuweisung zur Gewaltpräventionsberatung erfolgen, nicht aber im Rahmen einer einstweiligen Verfügung.

Gölly plädierte zudem für eine Neuerung im Sicherheitspolizeigesetz (SPG), die bei Verlängerung eines Betretungs- und Annäherungsverbotes eine Benachrichtigung an den Gefährder durch die Polizei vorsieht. Betretungsverbote gelten grundsätzlich für 14 Tage und können durch Beantragung beim Bezirksgericht verlängert werden.

Derzeit erfolgt die Benachrichtigung an den Gefährder per Post durch das Bezirksgericht. „Da kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass die Frist zu knapp ist. Diese 14 Tage sind abgelaufen, und die gefährdende Person hat noch nicht erfahren, dass ein Antrag eingebracht wurde“, sagte die Expertin. Zwar gebe es engagierte Richterinnen und Richter sowie Polizistinnen und Polizisten. „Es soll aber nicht vom Engagement einzelner Personen abhängen, ob diese Verständigung rechtzeitig passiert“, so Gölly.

Heuer schon sieben Tötungen und neun Mordversuche

51 versuchte Tötungen an Frauen und 27 Femizide habe es allein 2023 gegeben, in diesem Jahr sieben Tötungen und neun Mordversuche, erinnerte Frauenring-Vorsitzende Klaudia Frieben. Darüber hinaus appellierte Frieben an die Politik, alle Maßnahmen zu ergreifen, „um Männergewalt an Frauen und Femizide sofort zu stoppen“. Jede Frau könne „Opfer eines Femizids werden, egal wie alt sie ist, woher sie kommt, was sie arbeitet“.