Gericht

Prozess um Terrorvereinigung verschoben

Am Dienstag hätten sich drei Männer, die im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien verurteilt worden sind, erneut vor Gericht verantworten müssen. Es wäre um den Vorwurf der terroristischen Vereinigung gegangen, doch der Prozess wurde verschoben.

Grund für die Verschiebung war, dass der Verfahrenshelfer eines Angeklagten im Vorfeld keinen Kontakt zu seinem Mandanten hatte. Zudem war er zum heutigen Prozesstag zunächst auch gar nicht erschienen. Der Richter konnte ihn telefonisch erreichen, der Verfahrenshelfer gab bekannt, er „dachte, der Prozess sei erst am Donnerstag“, der eigentlich als zweiter Prozesstag angesetzt ist. Mit gut 40-minütiger Verspätung traf er letztlich doch im Großen Schwurgerichtssaal ein.

Starten konnte der Prozess aber auch dann nicht. Da Verteidiger und Mandant im Vorfeld keinen Kontakt hatten, stellte es der Richter dem Angeklagten frei, die Verhandlung zu vertagen, um „zur Sicherstellung einer ausreichenden Prozessvorbereitung“ im Vorfeld noch eine Besprechung mit seinem Rechtsvertreter abhalten zu können. Der Prozess soll nun am Donnerstag beginnen.

OGH hob Schuldsprüche auf

Die Schuldsprüche wegen Beihilfe zum Mord sind für alle drei Angeklagten rechtskräftig. Klären muss das Gericht in zwei Verhandlungstagen am Dienstag und am Donnerstag lediglich, ob die drei Männer Teil einer terroristischen Vereinigung – des radikalislamistischen Islamischen Staates (IS) – waren bzw. ob eine kriminelle Organisation vorlag.

Für die beiden Prozesstage im Großen Schwurgerichtssaal am Wiener Landesgericht für Strafsachen wurde ein Film- und Fotoverbot ausgesprochen. Grund für die vom OGH veranlasste Neuverhandlung waren bemängelte Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung sowie eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs. An der Strafhöhe könnte sich dadurch noch etwas ändern.

Schuldsprüche für Mord rechtskräftig

In einem aufwendigen Prozess mit knapp 20 Prozesstagen wurde ab Herbst 2022 gegen sechs Männer verhandelt, die den späteren Attentäter bei der Planung bzw. Waffenbeschaffung unterstützt haben sollen. Für einen heute 25-Jährigen setzte es 20 Jahre Haft, da er den Attentäter von Mai 2020 bis zum Tag des Anschlags im Wissen um dessen Absichten unterstützt, das Anschlagsziel mitausgesucht und Fluchtvorbereitungen getroffen haben soll, indem er gefälschte Papiere besorgte.

Ein 29-Jähriger bekam eine lebenslange Haftstrafe, da er den späteren Attentäter bis zum Tag des Anschlags zur Tatausführung bestärkt sowie die Tatwaffen samt Munition und weitere Utensilien in der Wohnung des Attentäters vorbereitet hatte. Für die Abwicklung des Waffen- und Munitionskaufs bzw. die Kontaktherstellung zum Waffenvermittler kassierte ein mittlerweile 23-Jähriger 19 Jahre Haft. Da er noch als junger Erwachsener zu betrachten war, war bei ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgeschlossen. Alle drei sind österreichische Staatsbürger.

Strafreduktion für zwei Angeklagte

Eine leichte Strafreduktion brachte der zweite Rechtsgang für jene beiden Männer, die rechtskräftig von der Beihilfe zum Mord freigesprochen wurden. In der vom OGH veranlassten Neuverhandlung aus denselben Gründen wurden sie Anfang Februar – wie schon erstinstanzlich – der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen.

Aus jeweils 24 Monaten teilbedingter Haft wurden für einen 24-jährigen 18, für einen um ein Jahr jüngeren 21 Monate. Dass sie am Landesgericht etwas weniger bekamen als im ersten Rechtsgang vor gut einem Jahr, trage dem Umstand Rechnung, dass der Prozess in Teilen neu aufgerollt werden musste, begründete der Richter das Urteil.

Nicht mehr Teil des zweiten Rechtsgangs ist jener 33-jährige Tschetschene, der dem Attentäter die Waffen vermittelte. Seine lebenslange Haftstrafe wurde Ende Jänner vom Oberlandesgericht Wien bestätigt. Von der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung war er bereits im erstinstanzlichen Urteil freigesprochen worden.