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MA 11 betreut strafunmündige Verdächtige

Nach dem sexuellen Missbrauch einer Zwölfjährigen in Wien wird über eine Senkung der Strafmündigkeit von Kindern gesprochen. In Wien werden Strafunmündige durch die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) betreut.

In der Regel meldet die Polizei schwere Straftaten durch strafunmündige mutmaßliche Täter bei der MA 11. Strafunmündig bedeutet jünger als 14 Jahre. Die Behörde bekommt den Akt und nimmt mit der Familie Kontakt auf. Bei schweren Delikten folge eine Gefährdungseinschätzung, so Ingrid Pöschmann von der MA 11 im ORF Radio, „wo wir dann auch ganz klar sagen, hier braucht es jetzt eine ambulante Unterstützung. Hier müsst ihr mit uns kooperieren. Dann gibt es eine Maßnahme, die wir hier ergreifen.“

Individuelle Hilfsangebote statt Strafen

Fest steht, Gewalt wird nicht toleriert, „aber wir reagieren jetzt nicht mit verschärften Strafen, sondern mit Angeboten, mit individuellen Hilfsangeboten“, so Pöschmann. Bei der Wiener MA 11 gehen Sozialarbeiterinnen in die Familien, das könne nur ein Mal die Woche sein, aber auch viel öfter, wenn es notwendig ist. Manche Therapien, Kurse oder Schulungen werden auch von spezialisierten Vereinen durchgeführt.

Kinder- und Jugendhilfe statt niedrigeres Schutzalter

Aktuelle Fälle kommentiert die MA 11 nicht. Die Hintergründe zu dem Fall um den sexuellen Missbrauch eines zwölfjährigen Mädchens seien derzeit auch der Kinder- und Jugendhilfe noch gar nicht bekannt. Die Polizei habe den Akt noch nicht übermittelt, hieß es.

In diesem Fall waren einige der mutmaßlichen Täter erst 13 Jahre alt, damit also strafunmündig. Bundeskanzler und ÖVP-Chef Karl Nehammer stellte daraufhin die Frage in den Raum, ob die Grenze für Strafunmündigkeit von Kinder bzw. Jugendlichen gesenkt werden sollte. Experten widersprechen dem Bundeskanzler aber. Sie verweisen darauf, dass Strafunmündige zwar nicht eingesperrt werden, sie und ihre Familien aber eben mit der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten müssen.