Beschlagnahmtes Auto
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Erster Raser musste Auto abgeben

Seit 1. März kann die Polizei unter bestimmten Umständen das Fahrzeug von Rasern beschlagnahmen. In Wien geschah das nun das erste Mal. 114 km/h auf dem Gürtel, gemessen zu nächtlicher Stunde am Wochenende, waren zu viel.

Polizisten des Stadtpolizeikommandos Josefstadt führten am Wochenende Geschwindigkeitsmessungen auf dem Inneren Gürtel durch. Dabei sei ein Auto mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h registriert worden, berichtete Polizeisprecher Philipp Haßlinger am Dienstag. Der Lenker soll zudem „durch dichtes Auffahren an andere Pkws und abrupte Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet haben“.

Der Fahrer eines PS-starken Autos wurde angehalten. Da eine Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt worden sei, sei auch das Auto vorläufig beschlagnahmt worden. Der 28-Jährige musste auch seinen Führerschein abgeben und wird wegen verkehrspolizeilicher Übertretungen angezeigt.

StVO-Novelle seit 1. März in Kraft

Seit 1. März kann mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Das vom Verkehrs- und Klimaschutzministerium auf den Weg gebrachte Maßnahmenpaket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets.

Erster Raser musste Auto abgeben

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Wenn Einzelpersonen „völlig unbelehrbar immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind“, kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs erfolgen. Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz auch schon beim ersten Mal einleiten.

Erste Österreich-Daten nicht vor Mitte März

Auch in zwei weiteren Bundesländern wurden nach APA-Informationen bereits vorläufige Beschlagnahmungen durchgeführt: zweimal in Tirol und ein weiteres Mal in Kärnten. Da die österreichweiten Daten erst zusammengeführt und überprüft werden müssen, könne aber aktuell keine definitive Anzahl genannt werden, hieß es dazu auf APA-Anfrage aus dem Innenministerium.

Dieses sei nämlich behördlich nicht zuständig, sondern die Bundesländer. Daher werde eine erste vorläufige Zahl der von der Polizei beschlagnahmten Autos nicht vor Mitte März vorliegen. Diese Zahl müsse dann noch von den zuständigen Behörden bestätigt werden.