Die Angeklagten im Prozess um einen Mord mit einer Machete sitzen im Gerichtssaal umringt von Polizei
APA/Tobias Steinmaurer
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Gericht

Prozess nach Mord mit Machete

Am Freitag hat am Wiener Landesgericht der Mordprozess gegen vier Männer begonnen, die in der Nacht auf den 20. April 2023 einen 31-Jährigen bei der U-Bahnstation Jägerstraße mit einer 70 Zentimeter langen Machete und mehreren Messern vorsätzlich getötet haben sollen.

„Für das, was ich Ihnen erzählen werde, werden Sie einen starken Magen brauchen“, warnte die Staatsanwältin die Geschworenen zu Beginn ihres Eröffnungsvortrags. Das Opfer sei „regelrecht zerhackt“ worden. Der Anklage zufolge wurde das Opfer nach vorangegangenen Streitereien gezielt in eine tödliche Falle gelockt und mit äußerster Gewalt zu Tode gebracht.

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Angeklagte kannten das Opfer

„Alle vier Angeklagten haben diesen schrecklichen, brutalen und furchtbar blutigen Mord geplant und gemeinsam begangen“, sagte die Staatsanwältin. Das Opfer sei infolge einer mehrfachen Durchtrennung der Schlagader und aufgrund des starken Blutverlusts, der zu einem Herz-Kreislauf-Versagen führte, gestorben. „Die Klinge der Machete ist im Wadenbein des Opfers stecken geblieben“, berichtete die Anklägerin.

Die vier Angeklagten im Alter von 21, 22, 25 und 29 Jahren kannten das Opfer seit längerem. Alle fünf stammen bzw. stammten aus Constantine, mit knapp 450.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt Algeriens, und hatten mangels beruflicher Perspektiven ihre Heimat Richtung Europa verlassen.

Opfer hatte keine Überlebenschance

Das Opfer war laut Anklageschrift in eine länderübergreifende Suchtgiftorganisation eingebunden, drei Angeklagte sollen für ihn in Wien als sogenannte Streetrunner gearbeitet und Drogen verkauft haben. Bei der Abrechnung soll es zu Unstimmigkeiten gekommen sein, die Beschuldigten – vor allem der 22-Jährige – fühlten sich übers Ohr gehauen und kamen laut Anklageschrift „überein, ihre Probleme mit [dem Opfer] endgültig gewaltsam zu lösen“.

Der 31-Jährige hatte aufgrund der Fülle der ihm zugefügten Hieb-, Schnitt- und Stichwunden keine Überlebenschance. Im Ermittlungsverfahren hat sich der 22-Jährige zu den ihm vorgeworfenen Tathandlungen grundsätzlich geständig gezeigt, wobei er behauptet, unter dem Einfluss von Tabletten gestanden zu sein. Außerdem sei das Opfer bewaffnet gewesen.

22-Jähriger gestand Tat

„(Er) war ein gefährlicher Verbrecher“, behauptete der 22-Jährige in seiner Beschuldigteneinvernahme. Er habe für diesen in Wien Drogen verkauft und dabei im Schnitt 70 Euro am Tag verdient. Er habe anfänglich sogar bei dem 31-Jährigen gewohnt, sei dann aber ausgezogen, weil ihn der Mann ständig beschimpft, beleidigt und bedroht habe. „Mein Mandant war aufgrund der monatelangen Erniedrigungen sehr angespannt“, hakte die Verteidigerin ein.

Der 22-Jährige habe dem Opfer aber keine Falle gestellt, vielmehr sei der 31-Jährige bei der nächtlichen Begegnung am 20. April mit einem Pfefferspray und einem Schwert auf diesen zugelaufen und „Ich werde dich töten!“ gerufen. Da sei der 22-Jährige „explodiert“. Den Grund, weshalb er sich mit einer Machete per Taxi von seiner Adresse im dritten Bezirk in den 20. Bezirk bringen hatte lassen, konnte der 22-Jährige auf Frage des beisitzenden Richters nicht wirklich beantworten.

25-Jähriger sprang in Donaukanal

Der 22-Jährige versicherte, die anderen drei Angeklagten seien an der Tat nicht beteiligt gewesen. Sie hätten „nichts gemacht“, betonte er. Nach der Tat waren die laut Anklage beteiligten Männer in unterschiedliche Richtungen geflüchtet. Die von Zeugen alarmierte Polizei leitete eine Sofortfahndung ein, der 25-Jährige sprang angesichts der Polizeibeamten in den Donaukanal, konnte aus dem Wasser gefischt und festgenommen werden.

Laut seiner Verteidigerin war er „zufällig in der Nähe des Tatorts“ und sei nur deshalb vor der Polizei weggelaufen, weil er im Fall seiner Anhaltung fremdenrechtliche Folgen befürchtet hätte: „Er wollte nicht in Schubhaft.“ Die Darstellung der Staatsanwältin sei „eine mögliche Version“, es könne sich „auch ganz anders“ abgespielt haben, meinte die Verteidigerin.

Drei Verdächtige flüchteten nach Frankreich

Den drei anderen Angeklagten war die Flucht nach Frankreich gelungen, wo der 22-Jährige am 22. Juni, der 29-Jährige am 29. Juni und der 21-Jährige am 5. Oktober mit Europäischem Haftbefehl festgenommen und in weiterer Folge an Österreich ausgeliefert wurden. Seither sitzen sie in der Justizanstalt Josefstadt in U-Haft.

Der 29-Jährige war laut seiner Verteidigerin bei der Tat „anwesend, aber nicht involviert“. Er sei mit dem Opfer „gut befreundet“ gewesen und hätte kein Motiv gehabt, diesem nach dem Leben zu trachten. Er habe sogar den Hinterbliebenen kondoliert. „Die Staatsanwaltschaft hat sich da etwas zusammengereimt“, befand der Rechtsvertreter des 21-Jährigen. Die Vorwürfe gegen seinen Mandanten seien „frei erfunden“, dieser sei „an keinen Handlungen beteiligt gewesen, die zum Ableben des Opfers geführt haben“.

Bis zu lebenslanger Haft möglich

Der Prozess wird am kommenden Freitag mit der Einvernahme des 25-jährigen Angeklagten fortgesetzt. Der Mann war einen Tag vor der gegenständlichen Bluttat aus Frankreich angereist, nachdem er von einem Mitangeklagten angerufen und informiert worden war, es gebe „Probleme“. Die Urteile sollen am 20. März fallen. Den Angeklagten drohen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.