Chronik

Balkontür eingetreten: Freund der Ex-Frau verprügelt

Ein 40-jähriger Mann ist am Samstagabend über den Balkon in die Wohnung seiner Ex-Frau in Simmering gewaltsam eingestiegen. Dann hat er deren neuen Freund verprügelt. Der Eindringling und sein Kontrahent erlitten teils schwere Verletzungen.

Der Ex-Mann soll gegen 21.00 Uhr mehrmals stark gegen die Tür auf einem Balkon in einem niedrigen Stockwerk getreten haben, bis diese aufging. Seine ehemalige Partnerin verständigte die Polizei und der 40-Jährige wurde nach der Auseinandersetzung wegen des Verdachts des schweren Hausfriedensbruchs festgenommen. Der Ex-Mann hatte sich beim Auftreten der Balkontür so schwere Verletzungen zugezogen, dass er operiert werden musste, berichtete die Polizei.

Sein 29-jähriger Kontrahent wurde leicht verletzt. Die 36-jährige Ex-Frau und die anwesenden minderjährigen Kinder des ehemaligen Paares wurden nicht verletzt.

Bereits einstweilige Verfügung

Neben der leichten Körperverletzung an dem 29-Jährigen stellte sich heraus, dass es gegen den Ex-Mann bereits eine einstweilige Verfügung gibt. Die Polizei sprach ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot aus. Nach der Behandlung im Krankenhaus wurde der polnische Staatsbürger über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien in eine Justizanstalt gebracht. Auch der 29-Jährige wurde wegen des Verdachts der Körperverletzung angezeigt.

Ehefrau von Mann geschlagen

In Rudolfsheim-Fünfhaus hatte am Samstagnachmittag eine 24-Jährige ihre Schwester um Hilfe gerufen, weil sie von ihrem Mann geschlagen werde. Die Schwester rief die Polizei zu der Wohnadresse, diese nahm den 26-Jährigen zur Einvernahme mit. Seine Frau hatte ein Hämatom unter dem Auge und der Mann soll in der Vergangenheit bereits mehrmals handgreiflich gegenüber seiner Frau geworden sein.

Über den 26-Jährigen wurden ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot verhängt. Der österreichische Staatsbürger erhielt zudem Anzeigen wegen des Verdachts der Körperverletzung und fortgesetzten Gewaltausübung.