GERICHT

18 Jahre Haft für Frauenpeiniger

Ein 30 Jahre alter, bereits elfmal vorbestrafter Mann ist am Dienstag am Wiener Landesgericht zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll seine Ex-Freundin zwischen August 2022 und Juli 2023 fast täglich geohrfeigt, getreten, geschlagen, in der Wohnung gefangen gehalten und permanent kontrolliert haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auch der Vergewaltigung und des versuchten Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Schwangeren (§ 98 StGB) wurde der Mann für schuldig befunden. Er soll der Frau im Juli 2023 im Wissen um ihre Schwangerschaft einen Kniestoß in den Bauch versetzt haben. Die Betroffene war zu diesem Zeitpunkt in der 38. Woche schwanger – das Kind verlor sie zum Glück nicht. „Wir haben keinen Grund, an den Angaben der Frau zu zweifeln“, stellte Richter Stefan Apostol in der Urteilsbegründung fest.

An den Angeklagten gewandt, fügte der Vorsitzende eines Schöffensenats hinzu: „Sie sind kein normaler Gewalttäter. Wenn wir das beim Namen nennen: Sie sind ein Psychopath. Sie sind ein gefährlicher Psychopath, der in eine geschlossene Anstalt eingesperrt gehört, damit die Öffentlichkeit vor Ihnen sicher ist.“

Persönlichkeitsstörung macht Angeklagten gefährlich

Zu diesen Feststellungen kam das Gericht aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens, das den Angeklagten zwar für zurechnungsfähig befand. Der Sachverständige stellte aber eine Persönlichkeitsstörung fest, die den Mann gefährlich mache, sodass sich der Experte für den Fall einer Verurteilung für eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug aussprach. Dieser Empfehlung folgte der Senat.

Die Betroffene, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, bekam 20.000 Euro zugesprochen. „Dieser Betrag ist angesichts des Martyriums angemessen“, stellte der Richter fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 30-Jährige protestierte bereits während der Urteilsverkündung, sein Verteidiger Erich Gemeiner meldete sodann Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Beziehung von Anfang an von Gewalt geprägt

Die 28 Jahre alte Frau war 2021 mit dem Angeklagten eine Beziehung eingegangen, die von Anfang an gewalttätig war. Mitursächlich dafür dürfte die Eifersucht des Mannes gewesen sein. Seine Freundin durfte laut Anklage kein eigenes Handy benutzen und die Wohnung nicht mehr allein verlassen. Der 30-Jährige soll ihr auch den Kontakt zu ihren Eltern und Freunden untersagt haben. Wenn sie keine Lust auf Sex hatte, wurde sie laut Urteil mit Gewalt zur Duldung gezwungen.

Die Betroffene hatte sich im Spätsommer 2023 von ihrem Peiniger getrennt, mittlerweile ist sie Mutter eines Buben. Die 28-Jährige erschien nicht persönlich zur mehrtägigen Verhandlung, die Ende Jänner begonnen hatte. Sie war nach ihrer Anzeige im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommen worden, die dreieinhalbstündige Videoaufzeichnung mit ihrer Aussage wurde am heutigen Verhandlungstag im Gerichtssaal abgespielt. Die Öffentlichkeit wurde währenddessen aus Opferschutzgründen ausgeschlossen.

Keine Milderungsgründe für Angeklagten

Bei der Strafbemessung war für den Gewalttäter „gar nichts mildernd“, stellte der Richter klar. Erschwerend wurden demgegenüber „die massiv einschlägigen Vorstrafen“ sowie der rasche Rückfall seit der letzten Verurteilung gewertet. Bei einer Strafdrohung von fünf bis 20 Jahren habe man „mit der Strafe nahe an die Höchststrafe gehen müssen“, legte der Senatsvorsitzende dar.

Mit auf der Anklagebank saß die 50-jährige Mutter des Mannes. Ihr kreidete die Anklagebehörde Freiheitsentziehung und mehrere Körperverletzungen an. Sie soll die Freundin ihres Sohnes in der Wohnung über Stunden eingesperrt haben, wenn dieser nicht anwesend war und die junge Frau die Gelegenheit nutzen wollte, ins Freie zu entkommen. Wenn sie nicht parierte, soll die 50-Jährige sie gemaßregelt haben. „Ich bin nicht schuldig“, hatte die Frau beteuert. Gott sei ihr Zeuge, „dass ich nichts gemacht habe“.

Dessen ungeachtet wurde auch sie im Sinne der Anklage für schuldig befunden. Da sie bisher unbescholten war, kam sie mit acht Monaten auf Bewährung davon. Sie akzeptierte ihre Strafe, die Staatsanwältin behielt sich eine Rechtsmittelerklärung vor. Auch dieses Urteil ist damit nicht rechtskräftig.