Der Angeklagte hatte sich gemeinsam mit einem vorerst noch unbekannten Komplizen in professioneller Manier Zutritt in Edtstadlers Wohnung verschafft, indem die beiden am 23. August 2023 die Sicherheitstür mit einem Hebelwerkzeug und einer Druckplatte aufbrachen. Die beiden rafften dann in den Räumlichkeiten Wertgegenstände in Höhe von rund 8.000 Euro zusammen und wollten die Beute gerade aus der Wohnung schaffen, als sie die an der Adresse eintreffende Kriminalpolizei bemerkten.
Edtstadler hatte zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, die die Polizei auf den Plan riefen. Die Einbrecher ergriffen mit 60 Euro Bargeld und einer WLAN-Kamera überstürzt die Flucht. Der 50-Jährige konnte jedoch in weiterer Folge aufgrund am Tatort hinterlassener DNA-Spuren ausgeforscht und festgenommen werden.
Verfassungsministerin nicht beim Prozess dabei
Edtstadler war bei der Verhandlung nicht anwesend. Aufgrund der geständigen Verantwortung des Angeklagten hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung schon im Vorfeld auf ihre zeugenschaftliche Einvernahme verzichtet. Der vorsitzende Richter eines Schöffensenats hatte die Ministerin daher nicht geladen.
Der 50-jährige Einbrecher erhielt vier Jahre unbedingte Haft. Er nahm die Strafe an und verabschiedete sich nach der Urteilsverkündung von den anwesenden Medienvertreterinnen und -vertretern mit einem höflich-irritierenden „Auf Wiedersehen“. Auch der Staatsanwalt war mit dem Urteil einverstanden. Es ist somit bereits rechtskräftig.