chronik

Haftstrafe nach Schüssen auf Freund

Ein 24-Jähriger ist am Landesgericht Wien rechtskräftig zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte vier Schüsse auf einen Freund abgefeuert. Die Geschworenen verwarfen die ursprüngliche Mordanklage und gestanden Notwehr zu.

Der Angeklagte und sein Anwalt hatten sich mit Notwehr verantwortet. Die Geschworenen kamen nach mehrstündiger Beratung zum Schluss, dass die Steckschüsse in die linke Wade, den linken und den rechten Oberschenkel sowie ein Streifschuss gegen die Hüfte an sich den Tatbestand der absichtlichen schweren Körperverletzung erfüllt hätten. Dem 24-Jährigen wurde jedoch zugebilligt, irrtümlich von einem vermeintlich gegen ihn gerichteten Angriff ausgegangen zu sein und deshalb geschossen zu haben.

Folglich wurde er wegen grob fahrlässiger Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz – er besaß die Pistole illegal – verurteilt. Erschwerend waren vier Vorstrafen sowie der rasche Rückfall nach der letzten vorangegangenen Verurteilung, mildernd eine „gewisse Provokation durch das Opfer“, wie die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung ausführte. Der 24-Jährige nahm die Strafe an, die Staatsanwältin verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel.

Schüsse in die Beine

Der 24-Jährige hatte in der Verhandlung erklärt, sein früherer enger Freund habe ihn in der Nacht auf den 13. Juni 2023 bei einem zufälligen Zusammentreffen am Paltramplatz in Favoriten angegriffen. Er habe sich nicht mehr anders zu helfen gewusst, als zu der Waffe zu greifen, die er sich aus Angst vor dem 28-Jährigen besorgt hätte. Er sei nach der Entlassung des 28-Jährigen aus der Justizanstalt Stein, wo dieser wegen häuslicher Gewalt eine empfindliche Freiheitsstrafe abgesessen hatte, von diesem massiv bedroht worden.

Der 28-Jährige soll dem Angeklagten vorgeworfen haben, sich während seiner Inhaftierung seinen Hund unter den Nagel gerissen und außerdem der Justiz verraten zu haben, dass dieser im Gefängnis ein illegales Handy besaß. „Ich glaube, er hat auf mich gewartet“, schilderte der Angeklagte das für ihn unerwartete nächtliche Zusammentreffen. Er habe sogleich einen Faustschlag aufs Ohr bekommen und sei dann am Hals gepackt worden. Ein Warnschuss in den Boden blieb ohne Wirkung. „Mich hat die Angst und die Panik übermannt“, so der Angeklagte. Daher habe er in Richtung Beine geschossen.

Kontrahent will Besitz zurückverlangt haben

Sein Kontrahent sagte aus, er habe bei der nächtlichen Begegnung vom Angeklagten „meinen Besitz zurückverlangt“. Während er im Gefängnis saß, „hat er mir meinen Hund, meine Wohnungsschlüssel und 350 Euro gestohlen“, sagte der 28-Jährige. Zu den inkriminierten Vorgängen wollte der Zeuge zunächst mit dem Verweis auf das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung nichts sagen: „Ich kann mich nicht erinnern.“

Daraufhin wurde im Gerichtssaal ein Video einer Überwachungskamera abgespielt, die die Auseinandersetzung aufgezeichnet hatte. „Da sehen Sie das eh. Was soll ich da noch sagen?“, bemerkte der Zeuge in Richtung der Richterschaft. Er habe den Angeklagten nicht angegriffen, sondern festhalten wollen, um die Polizei zu rufen, weil er seine Besitz zurückhaben wollte, bekräftigte er. Er habe deshalb in die Hosentasche gegriffen, um sein Handy herauszuholen. Da habe der Angeklagte geschossen: „Warum weiß ich nicht.