Chronik

Zwölfjährige missbraucht: Verdächtiger ausgeforscht

Im Fall des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer Zwölfjährigen, an der sich zwischen Februar und Juni 2023 in Wien-Favoriten 17 Buben und Jugendliche vergangen haben sollen, ist ein weiterer Tatverdächtiger ausgeforscht worden, wie der „Standard“ zuerst berichtete. Es handle sich um einen Jugendlichen, bestätigte die Staatsanwaltschaft.

Unter den Verdächtigen befinden sich somit 13 minderjährige Burschen im Alter zwischen 14 und 18 und ein junger Erwachsener im Alter von 19. Zwei Verdächtige sind noch keine 14 Jahre alt. Ein Täter ist noch unbekannt. Von den Beschuldigten ist keiner in Haft, auch nicht der jüngst ausgeforschte Verdächtige. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft liegen keine Gründe vor, die einen Antrag auf Verhängung der U-Haft rechtfertigen würden.

Die Beschuldigten und das Opfer hatten einander über einen der Verdächtigen kennengelernt, mit dem die damals Zwölfjährige zunächst Zärtlichkeiten ausgetauscht haben soll. Über diesen kam das Mädchen in Kontakt zu den weiteren Burschen, die einander alle aus Parkanlagen kannten. In weiterer Folge kam es zu sexuellen Kontakten mit dem unmündigen Kind – allerdings soll sich das mittlerweile 13 Jahre alte Mädchen in einigen Fällen als älter als 14 ausgegeben haben. Das hätten einige Beschuldigte in ihren Einvernahmen erklärt, wie Staatsanwaltschaft-Sprecherin Bussek bestätigte.

Übergriffe über mehrere Wochen hinweg

Ob das Mädchen hinsichtlich ihres Alters manchmal „geschwindelt“ hat, ist insofern von Bedeutung, als intime Kontakte zu über 14-Jährigen nicht unter Strafe stehen, sofern dabei keine Gewalt im Spiel ist, keine Zwangslage oder Wehrlosigkeit ausgenutzt wird. Die mutmaßlichen Übergriffe sollen sich mehrmals wöchentlich in Parks, Stiegenhäusern, Toilette-Anlagen und Garagen, aber auch in Wohnungen ereignet haben. Einmal wurde auch ein Hotelzimmer angemietet, wo mehrere Burschen das Kind in sexuelle Handlungen verwickelt haben sollen.

Gewalt gegen die Betroffene dürfte in all diesen Fällen nicht ausgeübt worden sein – mit einer Ausnahme. Gegen einen 16-Jährigen wird wegen Vergewaltigung ermittelt. Ansonsten laufen die Erhebungen in Richtung sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen (§ 207 StGB), schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen (§ 206 StGB) sowie Herstellung von sexualbezogenem Missbrauchsmaterial eines Kindes im Sinn des § 207a StGB.

Einige Beschuldigten dürften die Tathandlungen teilweise gefilmt und sich über soziale Medien bzw. WhatsApp-Chats gegenseitig zugeschickt haben. Einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde das Material nach aktuellem Ermittlungsstand nicht.