Drei Jugendliche und eine Lehrerin, die an einem Werktisch mit Stoffen und Zwirnen arbeiten
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AK-Tipp

Alles rund ums Praktikum

In wenigen Monaten beginnen die Sommerferien. Das bedeutet für viele junge Menschen: Ab ins Praktikum! Die ersten Berufserfahrungen wichtige Schritte ins Berufsleben sein, aber es warten auch viele Stolperfallen. Welche Arten von Praktika es gibt, was zu beachten ist und wer hilft, wenns mal nicht läuft, das ist das Thema mit den Experten der AK Wien.

Viele Schülerinnen, aber auch Studentinnen und sogar Leute mit fertigen Berufsausbildungen absolvieren in Österreich eines oder mehrere Praktika, entweder weil es im Lehrplan der jeweiligen Bildungseinrichtung vorgesehen ist als Pflichtpraktikum, oder weil es Einblick in den Arbeitsalltag gewährt beziehungsweise den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert. Arbeitsrechtlich ist das Praktikum in Österreich nicht definiert. Wenn man aber an Arbeitszeiten gebunden ist und Arbeitsleistung erfolgt, entspricht dies den Kriterien eines Arbeitsverhältnisses und sollte das Praktikum auch entlohnt werden.

Schülerinnen und Studierende, die aufgrund der Lehr- oder Studienpläne eine bestimmte Stundenanzahl an Praktika leisten müssen, absolvieren sogenannte Pflichtpraktika. Das trifft auf 200.000 Schülerinnen zu und auf etwa ein Viertel aller Studierenden. Ein weiteres Viertel der Studierenden macht außerdem ein freiwilliges Praktikum. Im Pflichtpraktikum wie auch im freiwilligen Praktikum ist man an Arbeitszeiten und Weisungen gebunden, erbringt Arbeitsleistung und sollte demnach auch in Form eines Arbeitsverhältnisses angestellt und entlohnt werden. Beim Volontariat kann man einfach in die Arbeitswelt hineinschnuppern, ist aber weder an Arbeitszeiten gebunden, noch muss Arbeitsleistung erbracht werden und wird daher auch in der Regel nicht bezahlt.

Geregelte Praktika als guter Berufseinstieg

Ein Praktikum ermöglicht Orientierung, die Sammlung von Berufserfahrung und das Kennenlernen von Berufsfeldern. Praktika können einen wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung leisten, zur Festigung und Vertiefung gelernter Ausbildungsinhalte, zur persönlichen Weiterentwicklung und zum Kennenlernen von Berufsfeldern beitragen. Sie müssen allerdings gut geregelt sein, was Bezahlung, eine qualitative Betreuung und Vor- sowie Nachbereitung seitens der Bildungseinrichtungen betrifft. Das Praktikum soll eine Erfahrung sein, um das in der Schule beziehungsweise in den Hochschulen vermittelte Fachwissen durch praktische Erfahrung zu erweitern.

Sendungshinweis:

„Radio Wien am Vormittag“, 28.3.2024

Werden Praktikantinnen nur als Billig- oder gar Gratis-Arbeitskräfte eingesetzt, erhalten also keine Entlohnung und auch keine Betreuung seitens der Unternehmen, fühlen sich junge Menschen zurecht ausgenützt und werden der jeweiligen Branche den Rücken kehren. Gute Praktikumserfahrungen tragen wiederum zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs in den jeweiligen Branchen bei.

Praktikan:innen wissen oft nicht genügend über ihre Rechte Bescheid und sind daher „leichtere Beute“ am Arbeitsmarkt. Sie sind in der Regel auf das Praktikum angewiesen, weil sie dieses aufgrund von Lehr- oder Studienplänen absolvieren müssen – und nehmen daher oftmals auch Negativerfahrungen in Kauf. Da das Praktikum oft der erste Kontakt zur Arbeitswelt ist, fehlen Vergleiche und Vorerfahrungen. Das wird mitunter von Arbeitgeber:innen auch ausgenutzt.

Häufigste arbeitsrechtliche Stolperfallen

Leider gibt es immer noch in manchen Bereichen unbezahlte Praktika, obwohl eigentlich die Kriterien eines Arbeitsverhältnisses zutreffen und die Praktikant:innen Anspruch auf Entlohnung haben. Viele erhalten außerdem keine ordentlichen Arbeitsverträge oder werden nicht bei der Sozialversicherung angemeldet. In manchen Bereichen, etwa im Tourismus, werden immer wieder geltende Bestimmungen nicht eingehalten.

Praktikantinnen müssen da zum Beispiel Überstunden leisten und bekommen diese dann nicht einmal bezahlt. Oder es fallen zusätzliche Kosten an, etwa für Unterkünfte oder Arbeitsmittel. Oder es gibt keine Planbarkeit, da Dienstpläne nicht zeitgerecht gemacht werden. In solchen Fällen sollten Praktikantinnen immer zur Arbeiterkammer gehen und Unbedingt die eigene Arbeitszeit dokumentieren!

Wenn man sich nicht sicher ist, ob man richtig angestellt wurde, kann man immer auch bei der AK anrufen und sich erkundigen. Der Arbeitgeber erfährt davon nichts. Die AK bietet außerdem Muster-Praktikumsverträge und Arbeitsverträge auf der Homepage an, an denen man sich orientieren kann.