Chronik

13-Jährige missbraucht: 15 Monate bedingt

Weil ein vormals 18-Jähriger ein halbes Jahr vor ihrem 14. Geburtstag Sex mit seiner damaligen Freundin hatte, ist dieser am Montag rechtskräftig als Sexualstraftäter verurteilt worden.

Der Sex war zwar einvernehmlich, zur Anzeige kam es jedoch, da sich der junge Mann nicht mehr bei seiner Freundin meldete. Er habe nach einem intimen Treffen im Ausland einen Führerscheinkurs besucht, bemerkte der Angeklagte vor Gericht dazu. Insgesamt trafen sich die beiden zweimal. Beim ersten Mal buchte die 13-Jährige eigens dafür ein Hotelzimmer, das zweite Mal teilten sich die beiden die Kosten.

Der Jugendliche hatte das unmündige Mädchen über deren Onkel kennengelernt, mit dem er seinerzeit befreundet war. Sie tauschten Nummern aus, kommunizierten über Snapchat und gingen dann eine Beziehung ein. Nach einigen Monaten habe er das Mädchen gefragt, „ob sie mit mir schlafen möchte. Das erste Mal hat sie Nein gesagt. Nach einer Weile hat sie dann doch Ja gesagt. Es war einvernehmlich“, schilderte der mittlerweile 19-Jährige einem Schöffensenat.

„Wahres Alter nicht gekannt“

Ihm sei bewusst, dass Sex mit Mädchen unter 14 verboten sei, betonte der Angeklagte. Der nunmehr Verurteilte beteuerte jedoch, er habe ihr wahres Alter nicht gekannt. Darauf zeigte die vorsitzende Richterin dem 19-Jährigen ein Foto des Mädchens, das Bestandteil des Ermittlungsakts war: „Und die ist für sie 18?“ – „Ja“, erwiderte der Bursch im Brustton der Überzeugung.

Zeugen belasten Angeklagten

Belastet wurde der mittlerweile 19-Jährige nicht nur von der 13-Jährigen, sondern auch vom 17-jährigen Onkel des Mädchens. Dieser behauptete, er habe diesem schon beim ersten Treffen in seiner Wohnung in deren Beisein das kindliche Alter seiner Nichte verraten und ihn aufgefordert, „nichts mit ihr zu machen und nicht mit ihr zu schreiben“.

Auch eine Freundin der 13-Jährigen wiederum behauptete, sie habe den Angeklagten und die 13-Jährige an einer Straßenbahnstation getroffen, kurz nachdem die beiden zusammengekommen waren. Der Bursch habe ihr damals von sich aus sein Alter mitgeteilt, worauf sie ihm erklärt habe, dass sie 15 und ihre Freundin – also die damalige Partnerin des Angeklagten – 13 sei. Der Angeklagte wurde des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen für schuldig befunden. Er erhielt dafür 15 Monate Haft, die er bedingt nachgesehen bekam.