Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge soll er seiner Mutter seit 2021 bis Dezember 2023 regelmäßig Faustschläge und Ohrfeigen versetzt und der mittlerweile 63-Jährigen Hämatome und sonstige Verletzungen zugefügt haben.
Auch mit dem Tod soll er die ihn allein erziehende Frau immer wieder bedroht („Ich werde dich töten, du hast lang genug gelebt“) und angekündigt haben, er werde seinen Hund – einen Husky – auf sie hetzen.
Sohn bestreitet die Tat
Die Mutter hatte dem Senat ausführlich dargelegt, was ihr Sohn ihr angetan habe. Der Angeklagte stellte dagegen sämtliche Vorwürfe in Abrede. Sein Verfahrenshelfer meldete unmittelbar nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Von ursprünglich mitangeklagten Tätlichkeiten gegen die 86-jährige Großmutter wurde der 18-Jährige rechtskräftig freigesprochen. Die Pensionistin machte in der Verhandlung von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch. Ihre ihren Enkel belastenden Angaben vor der Polizei konnten daher nicht verwendet werden. Das Urteil der Schöffen war trotzdem eindeutig. Zusätzlich wurde Bewährungshilfe angeordnet und dem Burschen per Weisung aufgetragen, sich einem Antiaggressionstraining zu unterziehen und eine Arbeit zu finden.