CHRONIK

17-Jähriger wegen IS-Propaganda verurteilt

Am Wiener Landesgericht ist am Donnerstag ein 17-Jähriger rechtskräftig wegen der Verbreitung von IS-Propaganda verurteilt worden. Es handelt sich dabei um jenen Jugendlichen, der im vorigen Herbst einen Terroranschlag am Wiener Hauptbahnhof geplant hatte.

Der 17-Jährige wurde zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Zusätzlich muss sich der Jugendliche einem Deradikalisierungsprogramm und seine Psychotherapie fortzusetzen. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet.

Das Gericht legte auch fest, dass der 17-Jährige nach Verbüßung der Haft – die Reststrafe macht einen Monat und einen Tag aus – in eine WG einer sozialpädagogischen Einrichtung ziehen muss. Eine schriftliche Wohnplatzzusage wurde von den Verteidigern bereits vorgelegt. Das Urteil wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ist rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwältin waren mit der Entscheidung einverstanden.

Anschlagspläne: Zwei Jahre Haft für 17-Jährigen

Jener 17-Jährige, der sich am 11. September 2023 im Namen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) mit einem Kampfmesser zum Hauptbahnhof begeben hatte, um auf dem Bahnhofsgelände auf Passanten einzustechen, ist am Donnerstag den 11.04.2024 am Wiener Landesgericht zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden.

Anschlagspläne nicht Teil der Anklage

Nicht umfasst von der Anklage war der geplante Anschlag auf dem Wiener Hauptbahnhof. Der 17-Jährige wollte am 11. September 2023 im Namen der Terrormiliz IS mit einem Kampfmesser einen Anschlag verüben, nahm dann aber davon Abstand.

Es liege bezüglich dieser Straftat ein Rücktritt vom Versuch vor, erläuterte die Staatsanwältin: „Er hat freiwillig die Tatausführung unterlassen.“ Also könne man ihm das ursprüngliche Vorhaben in strafrechtlicher Hinsicht nicht zum Vorwurf machen.

„Er war nach seiner Festnahme geständig, einen Anschlag geplant zu haben. Es hat ihn der Mut verlassen. Er hat sich nicht getraut, es umzusetzen“, hatte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung erklärt. 45 Minuten hätte sich der Angeklagte auf dem Bahnhof aufgehalten, dann sei er unverrichteter Dinge wieder abgezogen: „Ein Riesenglück, sonst säßen wir wegen ganz etwas anderem hier.“

Einschlägige Nachrichten auf Handy

Dem jungen IS-Anhänger wurde daher lediglich vorgeworfen, IS-Propagandamaterial gesammelt und geteilt zu haben. Er hatte ab Ende Jänner 2023 bis zum Zeitpunkt seiner Festnahme am 12. September in diversen sozialen Netzwerken bzw. in privaten Chats die terroristische Vereinigung bzw. deren Ziele verherrlicht, darunter insbesondere den bewaffneten Dschihad.

15 Chats bzw. einschlägige Nachrichten fanden Aufnahme in die Anklage, darunter Ausführungen des Burschen, die er unmittelbar vor der Fahrt zum Hauptbahnhof in die Telegram-Gruppe mit 28 IS-Anhängern gepostet hatte.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Der Angeklagte der seit rund sieben Monaten in U-Haft sitzt, hatte sich vor einem Schöffensenat zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen schuldig bekannt. „Es stimmt“, sagte der Angeklagte. Inzwischen habe er seine radikale Gesinnung abgelegt: „Der IS ist vollkommen falsch.“ Auf die Frage, was ihn zum Umdenken bewogen habe, erwiderte der äußerst einsilbig auftretende Bursch: „Derad.“ Ein Vertreter der Deradikalisierungsstelle hätte gern an der Verhandlung teilgenommen, da er zu spät erschien, fand er in dem bis auf den letzten Platz gefüllten Gerichtssaal aber keinen Platz.

IS-Schriftzeichen in Zelle gefunden

Ob die angebliche Deradikalisierung bereits gegriffen hat, erscheint allerdings äußerst fragwürdig. In der Zelle des 17-Jährigen in der Justizanstalt Josefstadt wurden IS-Schriftzeichen und -Symbole gefunden. Erst vor wenigen Wochen, nämlich im März, hatte er seine Matratze beschmiert und den Lattenrost mit dem Bekenntnis des IS versehen, wie aus einem Bericht der Justizanstalt hervorgeht, der im Rahmen der Verhandlung verlesen wurde.

Verteidiger Rudof Mayer erklärte sich die Hinwendung seines Mandanten zu einer radikalen Auslegung des Islam mit „Einsamkeit, fehlendem Selbstbewusstsein, demütigenden Mobbingerfahrungen, schulischem Misserfolg“. Er habe auch ein schlechtes Verhältnis zum Vater gehabt. Der Angeklagte sei „eine ich-schwache, für negative Einflüsse offene Person mit geringem Selbstwertgefühl“, zitierte Mayer aus einem Gutachten einer Kinder- und Jugendpsychiaterin, das die Staatsanwaltschaft hatte einholen lassen. Dieses „Konglomerat“ habe dazu geführt, dass sich der Bursch mit dem Gedankengut des IS „infiziert“ habe.