Patient bei Magnetresonanztomographie (MRT)
APA/Helmut Fohringer
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CHRONIK

Wartezeit auf MRT über gesetzlicher Vorgabe

Die gesetzliche Vorgabe für Wartezeiten auf die Magnetresonanztomografie (MRT) beträgt in Wien 20 Tage, in Wien wartet man derzeit durchschnittlich 21 Tage. Die Beschwerden bei der Patientenanwaltschaft häufen sich.

Seit 2018 muss man laut Gesetz innerhalb von 20 Werktagen einen Termin bekommen. „Seither haben wir 30 bis 50 Prozent mehr Zuweisungen bei etwa gleich viel Geräten im externen Bereich außerhalb der Spitäler. Das heißt, es geht sich schlichtweg nicht mehr aus“, meinte der Radiologe Gerhard Zier, Vorsitzender des Fachausschusses für Bildgebende Diagnostik der Fachgruppe Gesundheit in der Wirtschaftskammer Wien, gegenüber Radio Wien.

Er fordert von der Kasse die Aufnahme von mehr MRT im Großgeräteplan. „Wenn sich der Plan nicht ändert, wird sich auch an den Wartezeiten nichts ändern“, so Zier gegenüber Radio Wien. Er verwies auch darauf, dass die Radiologen Zuweisungen von niedergelassenen Ärzten oder von Spitälern abarbeiten: „Wir sind ja die Dienstleister. Wir sind nicht die, die sagen kommts nur. Wir sind übervoll in den ganzen Geräten.“

Beschwerden bei Patientenanwälten

Bei der Patientenanwaltschaft häufen sich die Beschwerden. „Wir haben zuletzt einen Beschwerdeführer gehabt, der gesagt hat, er hat vier Monate Wartezeit beim Durchtelefonieren durch diverse Institute genannt bekommen. Die meisten verzweifeln dann und gehen halt zu privaten Instituten, wo sie sehr schnell Termine bekommen“, meinte Patientenanwalt Gerhard Jelinek.

Er sieht die Kasse in der Pflicht: „Die Krankenkasse steht halt auf dem Standpunkt, es wird leichtfertig MRT verordnet. Daher sind sie sehr zurückhaltend.“ Patientinnen und Patienten empfiehlt er, „nicht aufhören, sich zu beschweren. Auch die Vertragsinstitute darauf hinweisen, dass es diese 20 Tage Regel gibt und man darauf besteht, dass man früh einen Termin bekommt bzw. sich an die Patientenanwaltschaft wenden. Je mehr Beschwerden wir haben, desto effizienter ist dann sozusagen unser Druck, den wir ausüben können auf die Sozialversicherung.“

Zentrales Buchungssystem in Arbeit

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verwies auf den Großgeräteplan, an den man gebunden sei. Um die Wartezeit zu verkürzen, arbeite man jedoch an einem zentralen Buchungssystem, bei dem man automatisch dem Institut mit dem frühesten Termin zugewiesen wird.