Zwei Männer auf der Anklagebank
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Gericht

Zwölf Jahre Haft nach Vergewaltigung zu Weihnachten

Weil sie in der Nacht auf den Christtag des Vorjahres eine 58-Jährige in Wien äußerst brutal vergewaltigt und ihr wehrloses Opfer bestohlen haben sollen, sind zwei 22-Jährige am Landesgericht zu jeweils zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Die Urteile sind teils rechtskräftig.

Das Opfer der Tat hatte sich auf dem Heimweg von einer Weihnachtsfeier befunden und war in der Nähe des Floridsdorfer Bahnhofs nur mehr 150 Meter von ihrem Haustor entfernt, als sie von den beiden Männer in ein Gebüsch gerempelt wurde. Danach schlug der Rumäne mindestens zehn Mal auf deren Gesicht ein, während sich der Italiener an ihr verging. Anschließend nahmen beide die Handtasche an sich und ließen die 58-Jährige einfach liegen.

Diese hatte umfangreiche Verletzungen, darunter einen verschobenen Nasenbeinbruch, erlitten, zudem konnte sie aufgrund eines gebrochenen Knöchels nicht aufstehen. Ein Passant, den die blutende und zugerichtete Frau bat, die Polizei zu verständigen, meinte, er hätte kein Handyguthaben, ließ die 58-Jährige einfach liegen und fuhr mit seinem Auto davon, empörte sich die vorsitzende Richterin Eva Brandstetter. Erst ein Hundebesitzer kümmerte sich um das mittlerweile stark unterkühlte Opfer.

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Festnahme nach Handyortung

Währenddessen hatten die beiden Männer die entwendete Bankomatkarte u.a. bei Zigarettenautomaten verwendet. Schlauerweise setzten sie die SIM-Karte aus dem Handy der Frau in ein anderes Mobiltelefon ein, wodurch die Arbeitslosen in ihrer Wohnung in der Brigittenau geortet und festgenommen werden konnten. Vor Gericht spielten die beiden Verwandten ihre jeweilige Beteiligung herunter, schoben sich gegenseitig die Schuld zu und leugneten trotz gegenteiliger DNA-Spuren großteils die Vergewaltigung.

Der Schöffensenat entschied zwar im Zweifel nicht auf Raub, sondern auf Diebstahl, hatte aber keinerlei Zweifel am sonstigen Geschehen. Insbesondere die Aussage des Opfers sei sehr schlüssig und glaubwürdig gewesen. Brandstetter prangerte das „unglaubliche und unnotwendige Maß an Gewalt“ an.

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Mildernd wurde die Sicherstellung eines Teils der Beute und der teilweise Beitrag zur Wahrheitsfindung sowie der bisher ordentliche Lebenswandels des Italieners gewertet. Dieser nahm das Urteil nach Beratung mit seinem Verteidiger Marius Hortolomei an, das nach dem Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig ist. Bedenkzeit erbat sich hingegen sein Schwager, dessen Bewährung für eine dreimonatige Haftstrafe ebenfalls widerrufen wurde. In diesem Fall gab der Ankläger keine Erklärung ab.