Die Hauskundmachungen wurden bereits Anfang April vom Wiener Wahlservice an die Post zum Aushang in den Wiener Häusern übergeben, heißt es in einer Aussendung der Stadt. Ob man wahlberechtigt ist, sieht man allerdings nicht mehr auf den ersten Blick: „Aufgrund neuer bundesgesetzlicher Regelungen wird in den Kundmachungen nicht mehr angegeben, wie viele Wahlberechtigte in einer Wohnung im jeweiligen Haus im Wählerverzeichnis eingetragen sind.“
Einsicht online oder am Magistrat möglich
Stattdessen wird nur noch auf „die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis“ hingewiesen. Diese Einsichtnahme ist mit einer ID Austria auch elektronisch möglich. Dazu ist ein QR-Code auf den Kundmachungen angebracht. Wer in seinem Haus keine Kundmachung findet, kann sich an das Postkundenservices oder an das zuständige Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes wenden. Die Hauskundmachung wird dann neu ausgehängt.
Wird festgestellt, dass eine Eintragung im Wählerverzeichnis nicht richtig ist oder fehlt, können EU-Bürgerinnen und -Bürger unter Angabe ihres Namens und der Wohnadresse beim zuständigen Wahlreferat schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eine Eintragung, Berichtigung oder Streichung im Wählerverzeichnis beantragen.