Schauspieler Florian Teichmeister am 26. Oktober 2021
APA/Florian Wieser
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CHRONIK

Burgtheater will von Teichtmeister Schadenersatz

Vor dem Arbeits- und Sozialgericht sind sich am Montagvormittag das Burgtheater und der Schauspieler Florian Teichtmeister gegenübergestanden. Das berichtete die „Kronen Zeitung“. Es ging um fast 100.000 Euro Schadenersatz, den die Burg von ihrem ehemaligen Ensemblemitglied fordert.

Es geht dabei etwa um abgesagte Vorstellungen, neu gedruckte Programmhefte und Rechtsanwaltskosten, wobei sich laut Burgtheater die geforderte Schadenssumme auf 94.949 Euro beläuft. Man habe „keine andere Wahl, als auf Schadenersatz zu klagen“, hatte es dazu im Vorjahr aus dem Burgtheater geheißen.

Teichtmeister hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien verändert, indem er Collagen und Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah. Er wurde dafür im vergangenen September zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, wobei ihm sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde.

Der Schauspieler Florian Teichtmeister vor Prozessbeginn vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht
ORF
Teichtmeister vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht

Lange den Aussagen Teichtmeisters geglaubt

Im Vorfeld hatte die Burg den Unschuldsbeteuerungen Teichtmeisters geglaubt und ihn weiter in Hauptrollen besetzt. Die Stücke wurden nach Bekanntwerden seines Geständnisses gegenüber den Behörden abgesetzt bzw. umbesetzt.

„Warum haben Sie nichts gemacht? Suspendiert oder eine Zweitbesetzung vorbereitet? Warum hatten Sie so Scheuklappen auf?“, fragte laut „Kronen Zeitung“ Teichtmeister-Anwalt Manfred Arbacher-Stöger am Montag den Vertreter des Burgtheaters. „Vielleicht lag eine Blauäugigkeit vor. Er hat uns gesagt, dass er seine damalige Lebensgefährtin klagen wird“, argumentierte der kaufmännische Burgtheater-Geschäftsführer Robert Beutler.

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Teichtmeister hoffte auf Diversion

Teichtmeister zeigte sich überzeugt davon, dass es für das Haus möglich gewesen wäre, das mit ihm besetzte Stück „Nebenan“ umzubesetzen, anstatt ersatzlos zu streichen, was einen Teil des nun eingeforderten Schadens ausmache. „Da gibt es technische Hilfsmittel“, so der 44-Jährige laut „Krone“.

Der Versuch eines finanziellen Ausgleichs ist vor Gericht gescheitert. „Mein Mandant war vergleichsbereit, aber nicht eine utopische Summe, die er sich nie im Leben leisten konnte. Weil alles, was über ein paar tausend Euro ist, bedeutet für meinen Mandanten der finanzielle Ruin, sprich der Privatkonkurs“, sagte Teichtmeister-Anwalt Arbacher-Stöger gegenüber „Wien heute“.

Das Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht wurde am Montag abgeschlossen, ein Urteil soll in den nächsten Monaten schriftlich ergehen.