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15 Jahre Haft wegen Mordversuchs

Wegen Mordversuchs ist am Dienstag ein Familienvater rechtskräftig zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Vorjahr 42 Mal auf seine Freundin eingestochen haben. Der Angeklagte bestritt im Prozess aber jede Tötungsabsicht.

Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig im Sinn der Anklage aus. Der 40-jährige Familienvater, der zuvor den Tötungsvorsatz vehement bestritten hatte, nahm die Strafe nach Rücksprache mit seinem Verteidiger an. Das Urteil ist rechtskräftig.

Laut Anklage stach der Familienvater im Oktober 2023 mit einem Messer und einem Schraubenzieher auf die Frau ein. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe die 40 Jahre alte Frau „ein bisschen verletzen“ wollen, da diese versucht habe, seine Familie zu zerstören: „Ich hatte nie im Leben vor, sie zu töten.“

Vor Wohnhaus der Frau attackiert

Laut Staatsanwalt hatte sich der Gelegenheitsarbeiter am 27. Oktober 2023 in einem Park vor dem Wohnhaus der Frau in Liesing auf die Lauer gelegt. Während er wartete, habe er sich Mut angetrunken, um das, was er der Ex-Freundin am Vormittag telefonisch angekündigt hatte („Du wirst deinen Geburtstag am 5. November nicht erleben! Dein Bruder wird Blumen auf dein Grab legen“) umzusetzen. Als die Frau gegen 20.30 Uhr von der Arbeit heimkam, folgte er ihr und ging dann im Innenhof von hinten auf sie los.

„Er hat nicht aufgehört“, berichtete das Opfer nun in der Zeugenbefragung. Zwei Tage sei sie im Spital behandelt worden: „Dann wollte ich nach Hause.“ Auf die Frage, wie es ihr jetzt gehe, erwiderte sie, sie habe sich lange Zeit nicht mehr alleine aus der Wohnung getraut und schlafe schlecht. Vor kurzem habe sie der Angeklagte aus dem Gefängnis angerufen: „Jetzt ist mein Kopf kaputt.“

Freundin nahm Kontakt zu Ehefrau auf

Kennengelernt hatten sich die beiden über Facebook. Die Ehefrau wusste nichts von der außerehelichen Beziehung, bis sich seine Freundin an die Frau wandte. „Ich habe mit 40 Jahren endlich einen Sohn bekommen. Das Vermögen meines Lebens. Sie wollte meine Familie zerstören", sagte er nun vor Gericht. Schließlich habe die Freundin die Beziehung beendet, was er nicht akzeptiert habe. Immer wieder habe er mit ihr reden wollen: „Ich habe ihm gesagt, dass es nichts zu reden gibt. Da ist er aggressiv geworden.“

Angeklagter bestritt Tötungsabsicht

„Er wollte ihr einen Denkzettel verpassen“, meinte Verteidiger Philipp Winkler. „Ich bin 40 Jahre alt. Wenn ich jemanden umbringen will, würde ich das auch mit einem Stein schaffen“, ergänzte der Angeklagte, um deutlich zu machen, dass er keine Tötungsabsicht gehabt hätte.

Vor dem Messerangriff soll der Angeklagte die Freundin mehrfach bedroht haben. „Wenn ich dich mit meinen Händen unter die Erde gebracht habe, werde ich erleichtert sein“, verlas die vorsitzende Richterin eine Textnachricht, die er der Frau zukommen hatte lassen. Dazu bemerkte der 40-Jährige, er habe das womöglich geschrieben: „Kann sein, dass ich betrunken war.“