Gericht

Wiener Attentat: Strafausmaße erhöht

Drei Männer sind am Mittwoch im Zusammenhang mit dem Wiener Terroranschlag erneut schuldig gesprochen worden. Das Strafausmaß wurde bei allen drei Angeklagten erhöht. Verhandelt wurde nur, ob sie Mitglieder der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) waren.

Im ersten Prozess fassten die drei Männer als Beitragstäter zum vierfachen Mord rechtskräftig 19 und 20 Jahre sowie lebenslang aus. Diese Urteile wurden aber durch den Obersten Gerichtshof teilweise aufgehoben. Daher war eine Wiederholung eines Teils des Prozesses notwendig. Dabei ging es ausschließlich um die Frage, ob die drei der Terrorgruppe Islamischer Staat angehören. Die Geschworenen bejahten. Die drei fassten letztlich 20 Jahre bzw. zweimal lebenslang aus.

Angeklagte bekannten sich nicht schuldig

Die drei Angeklagten hatten sich dazu nicht schuldig bekannt. Es stehe „unumstößlich fest, dass die drei Beitragstäter zum vielfachen Mord sind. Einzig die Strafe liegt noch in Ihren Händen (…). Sie werden aufs schärfste zu verurteilen sein“, richtete sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer mit der Forderung nach der Höchststrafe an die Geschworenen.

Bei zwei der Angeklagten ging es zusätzlich noch um die Frage, ob sie IS-Propaganda versendet haben. Dass sie sich von der radikalislamischen Ideologie distanziert haben, glaubte die Staatsanwältin den Angeklagten nicht. „Die Ideologie des IS steht für die Angeklagten an oberster Stelle.“

Als Beitragstäter zu langjährigen Haftstrafen verurteilt

Für die Abwicklung des Waffen- und Munitionskaufs bzw. die Kontaktherstellung zum Waffenvermittler kassierte ein mittlerweile 23-Jähriger im Februar 2023 19 Jahre Haft. Ein 25-Jähriger, der den Attentäter von Mai 2020 bis zum Tag des Anschlags im Wissen um dessen Absichten unterstützt, das Anschlagsziel mit ausgesucht und Fluchtvorbereitungen getroffen haben soll, indem er gefälschte Papiere besorgte, fasste dafür 20 Jahre aus.

Jener 29-Jährige, der den späteren Attentäter bis zum Tag des Anschlags zur Tatausführung bestärkt sowie die Tatwaffen samt Munition und weiteren Utensilien in der Wohnung des Attentäters vorbereitet hatte, erhielt eine lebenslange Haftstrafe.