Gericht

Auftakt zum 2.Prozess gegen IS-Mann

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat am Freitag am Wiener Landesgericht der zweite Terror-Prozess gegen Lorenz K. begonnen. Der verurteilte IS-Terrorist soll sich in der Haft weiter für den „Islamischen Staat“ betätigt haben. Der Angeklagte stritt die Vorwürfe ab.

„Bedenken Sie, was für ein gefährlicher Mann Lorenz K. ist“, meinte Staatsanwalt Hannes Winklhofer zu Beginn der Verhandlung in Richtung der Geschworenen. Dieser habe sich „bei der ersten Möglichkeit wieder ein Instrument verschafft, um Werbung für den ‚Islamischen Staat‘ zu betreiben und ganz gezielt zur Begehung von Selbstmordanschlägen aufzufordern“. Demnach soll er im Gefängnis illegale Handys besessen und dazu genutzt haben, „um Leute zu Anschlägen anzustiften. Das ist die Definition eines Terroristen.“

Konkret wirft der Staatsanwalt K. und einem mitangeklagten Mithäftling eine Fülle terroristischer, in Haft begangener Straftaten vor. K. hat sich wegen Bestimmung zum Mord sowie Bestimmung zur vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengmittel, jeweils begangen als terroristische Straftaten, sowie der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation zu verantworten. Nur zu den letzten beiden ist K. geständig. Der 25-Jährige, dessen Haft Ende Oktober regulär zu Ende ginge, muss bei einer Verurteilung mit weiteren zehn bis 20 Jahren oder lebenslanger Haft rechnen.

Vorwurf zur Anstiftung zurückgewiesen

„Ich habe den IS geliebt“, sagte der Angeklagte. Zu den zentralen Vorwürfen der Anklage war er nicht geständig: „Ich hatte nie die Absicht, jemanden zu einem Mord anzustiften oder eine Bombe zu machen“, versicherte er. Allerdings unterhielt K. zwei Instagram-Profile mit 278 bzw. 73 Abonnenten und nutzte den Messenger-Dienst WhatsApp, wobei er seine Profile mit dem IS-Logo versah. Er gab zu, über die Kanäle Propagandamaterial des IS verbreitet zu haben. Ihm sei es um „Aufmerksamkeit und Anerkennung“ gegangen.

Zweiter Terrorprozess gegen IS-Mann Lorenz K.

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Er sei „zu stur“ gewesen, „um mich vom IS abzuwenden. Das war das Einzige in meinem Leben, was ich gekannt habe. Ich konnte mich davon nicht trennen. Es war für mich schwer, die Anerkennung der Leute abzulehnen“. K. soll auch versucht haben, per Handy einen Mann zu einem Selbstmordattentat mit einem Sprengsatz in Österreich oder Deutschland anzustiften. „Du kannst die Kuffar (Ungläubige, Anm.) versteckt angreifen“, schrieb K. dem Mann in einem Chat. „Für mich war absolut klar, dass er keinen Anschlag machen wird in Form einer Bombe“, wies der Angeklagte den Vorwurf der Anstiftung zurück.

Er habe bei der Unterhaltung „an nichts Bestimmtes“, allenfalls „eine Operation“ gedacht. Beim Chatten verwendete K. allerdings das arabische Wort für Märtyrertod. „Dafür brauch’ ich Material“, antwortete ihm sein Gesprächspartner. Damit sei „Material zum Lernen“ gemeint gewesen, so K., was die Richterin als „nicht ganz nachvollziehbar“ bezeichnete. Denn im Chat hatte der 25-Jährige dem Deutschen „Du kannst eine amelia (Bombe, Anm.) machen“ erwidert und darauf verwiesen, entsprechende pdf-Files gebe es im Internet.

Schreiduell zwischen Staatsanwalt und Verteidiger

Die Verhandlung dürfte für die Geschworenen nicht nur aufgrund der Materie eine besondere Herausforderung darstellen. Schon während des Eingangsplädoyers des Staatsanwalts war es schwierig, den Ausführungen des Anklägers zu folgen. Dessen Worte gingen im Baulärm teilweise unter – das Wiener Landesgericht wird einer Generalsanierung unterzogen, was sich unter anderem an Presslufthammergeräuschen manifestiert.

Nach dem Staatsanwalt kamen die Verteidiger David Jodlbauer und Rudolf Mayer zu Wort. Als Mayer darauf hinwies, dass sich K. und ein mitangeklagter 33-Jähriger im Gefängnis radikalisiert hätten und ein „Versagen staatlicher Organisationen“ ortete, wurde es emotional. Der Staatsanwalt wies diese Darstellung mit den Worten „Anwaltskitsch“ zurück, worauf es zu einem heftigen Schreiduell zwischen Staatsanwalt Winklhofer und Mayer kam.

In Haft weiter für IS tätig

Im Prozess geht es unter anderem auch um die Bildung einer Art Terrorzelle in einer Justizanstalt, das Vermitteln von Bauplänen für Bomben und IS-Propagandamaterial, auf einen davon soll die Tötung einer Geisel zu sehen sein.

Nach den im Namen der IS begangenen Anschlägen in Paris vom Oktober 2015 und in Brüssel vom März 2016 hatte der damals 17-jährige K. einen Bombenanschlag auf den deutschen US-Truppenstützpunkt Ramstein geplant. Zudem wollte er einen damals unmündigen Buben Ende November 2016 dazu bringen, mit einem selbst gebauten Sprengsatz einen Selbstmordanschlag auf einen Weihnachtsmarkt im deutschen Ludwigshafen durchzuführen. Dafür ist er bereits zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Prozess geht im Mai weiter

Die Verhandlung wird am 13. Mai fortgesetzt. Als Zeugen geladen sind ein Beamter der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sowie ein früherer Mithäftling der beiden Angeklagten. Verteidiger David Jodlbauer beantragte zusätzlich die Einvernahme des ausgeforschten deutschen Chat-Partners und eines weiteren Mithäftlings.