CHRONIK

„Gemischter Satz“ wird EU-geschützt

Der „Wiener Gemischter Satz“ wird eine geschützte Ursprungsbezeichnung. Die Weißweinsorte wurde von der EU-Kommission auf die entsprechende Liste der 1.644 bereits geschützten Weine gesetzt.

Die EU-Kommission begründete die Entscheidung unter anderem mit der Anbauart des Wiener Weines. In Wien würden, „anders als in Österreich üblich, die Trauben nicht nach Rebsorten gepflanzt, sondern mehrere Rebsorten werden in einem einzigen Weinberg angebaut und gleichzeitig geerntet, was diese Methode der Weinherstellung einzigartig macht“, heißt es in der Aussendung der EU-Kommission.

DAC-Status seit 2013

Ab dem Jahrgang 2013 erreichte der „Gemischte Satz“ den DAC-Status und damit eine geschützte Herkunftsbezeichnung. Damit ist gesichert, dass der Wiener „Gemischte Satz“ ausschließlich aus Wien stammt und seine hohe Qualität durch strenge Regeln und Kontrollen gewährleistet ist und bleibt.

Der größte Sortenanteil einer Rebsorte darf nicht höher als 50 Prozent sein, der drittgrößte Anteil muss zumindest 10 Prozent umfassen. Die Trauben aller Sorten werden gemeinsam gelesen und verarbeitet.