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Stadt-Mitarbeiterinnen terrorisiert: Verurteilt

Ein bisher unbescholtener 59-Jähriger ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen fortdauernder Belästigung im Wege einer Telekommunikation (§ 107c StGB) zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Er hatte von Jänner 2022 bis Oktober 2023 zwei ranghohe Mitarbeiterinnen von Wiener Wohnen immer wieder per E-Mail verunglimpft, derb beleidigt und bedroht. Als er ankündigte, er werde sie „persönlich aufsuchen“, erstatteten die Betroffenen Anzeige.

Ausfällige Mails „aus Frust“

„Ich möchte mich dafür recht entschuldigen. Es tut mir leid“, sagte der ohne Anwalt vor Gericht erschienene 59-Jährige. Er sei nach dem Tod seiner Eltern 2018 „familiär belastet“ gewesen. Bei der Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens habe es Probleme gegeben, da die Eltern zuletzt offenbar die Mieten für ihre Wohnung nicht mehr bezahlt hatten. „Auf mich sind da Kosten zugekommen, die ich nicht klären konnte. Und ich konnte mit Wiener Wohnen nicht drüber reden“, so der Angeklagte. Das habe ihn geärgert.

„Wie kommt es dann, das Sie da so ausfällig werden?“, wollte Richterin Julia Matiasch wissen und konfrontierte den Mann mit Passagen aus seinen Mails, wobei sie die zotigsten Stellen aus Rücksicht auf eine im Publikum anwesende Schulklasse aussparte. „Aus Frust“, meinte der 59-Jährige. „Da sind Sie aber schon ziemlich sauer gewesen“, befand die Richterin. „Ziemlich", so der Angeklagte.

23 Mails an Wiener-Wohnen-Mitarbeiterinnen

23 Mails gingen an ein Beschwerde-Postfach, waren aber konkret an zwei weibliche Angestellte adressiert. Der Angeklagte beteuerte, er habe sich nicht bewusst an Frauen gerichtet, um diese verbal herabzusetzen. Er habe sich an „die Leute in der Buchhaltung und in der Geschäftsführung“ gewandt, „die dafür verantwortlich sind“.

Weniger Schmerzengeld als gefordert

Die beiden Betroffenen sagten als Zeuginnen aus, nachdem der Angeklagte auf ihren Wunsch den Gerichtssaal verlassen hatte. Sie verlangten vom Angeklagten für die erlittene psychische Beeinträchtigung jeweils 1.000 Euro Schmerzengeld. „Tausend? Das find ich überzogen. 100 Euro sind okay“, reagierte der 59-Jährige darauf eher ungehalten. Er werde das „eh nicht mehr machen. Es war eine Ausnahmesituation“.

Allerdings hatte er nach der gegen ihn gerichteten Anzeige ein weiteres Mail abgeschickt, und zwar im vergangenen März. Das Mail ließ bereits im Betreff auf einen derb-zotigen Inhalt schließen. Die Richterin forderte den Mann nachdrücklich auf, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen, ansonsten drohe ihm Gefängnis: „Bedenken Sie, Sie sind nicht mehr der Allerjüngste!“

Die zwei Frauen bekamen am Ende ein Schmerzengeld von jeweils 200 Euro zugesprochen. Der 59-Jährige war mit dem Urteil einverstanden. Da er anwaltlich nicht vertreten war, hat er dessen ungeachtet drei Tage Zeit, um allenfalls doch noch ein Rechtsmittel gegen seine Verurteilung einzubringen.