Projektbetreiber Hannes Dejaco, Geschäftsführer der Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH, zeigte sich erfreut über die Entscheidung: „Es ist gut, dass die Frage der UVP-Pflicht nun endlich geklärt ist, denn dadurch wurde für alle weiteren Verfahren die erforderliche Rechtssicherheit geschaffen.“ Er habe zwar damit gerechnet, dass es keine UVP brauche, nun aber seien alle Ungewissheiten diesbezüglich ausgeräumt.
Beschluss am 14. Mai
Das UVP-Verfahren werde demnächst mit einem Feststellungsbescheid abgeschlossen, berichtete zuvor die für Umweltschutz zuständige Magistratsabteilung (MA 22) der Stadt Wien am Mittwoch in einer Aussendung. Konkret steht der Beschluss auf der Tagesordnung der Wiener Landesregierung am 14. Mai 2024.
Im behördlichen Ermittlungsverfahren wurden alle in Betracht kommenden Tatbestände des UVP-G 2000 (Neubau einer Seilbahn, Neubau einer Eisenbahn, Errichtung öffentlich zugänglicher Parkplätze oder Parkgaragen, Rodungen, Erweiterung von Rodungen) geprüft. Es ergab, dass für die „Seilbahn Kahlenberg“ einschließlich der geplanten P & R-Anlage keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Realisierung nun von vielen Fakten abhängig
Insgesamt handelt es sich nun um eine behördliche Entscheidung in Bindung an die geltende Rechtslage, und nicht um eine Entscheidung in der Sache an sich. Mit einem UVP-Feststellungsbescheid wird lediglich eine Aussage über die Behördenzuständigkeit getroffen und nicht darüber, ob die Seilbahn realisiert werden darf oder nicht. Letztere Frage hängt vom Ergebnis der noch durchzuführenden Genehmigungsverfahren wie z.B. nach Forstrecht, Eisenbahnrecht, Wasserrecht oder Naturschutzrecht ab.