Ein Taxischild mit der „Uber App“ aufgenommen am Donnerstag, 21. Februar 2019 in Wien
APA/Hans Punz
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Politik

Neues Gewerbe könnte Uber-Aus bringen

Im Parlament werden heute Taxi- und Mietwagengewerbe zusammengelegt. Das ist ein herber Schlag für den Fahrtendienst Uber. Er kooperiert mit Mietwagenfirmen und kann so niedrigere Preise anbieten. Ein Gewerbe für Taxi und Mietwagen soll das verhindern.

Seit fünf Jahren bietet Uber seine Dienste in Wien an. Via App kann man die Autos bestellen, die einen dann zum gewünschten Ziel fahren. Das funktioniert im Prinzip beim Taxi auch so. Allerdings bietet Uber dieses Service als Fahrtendienst an und nicht als Taxiunternehmen. Damit ist er deutlich billiger. Wirtschaftskammer und Taxiunternehmer sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung. Sie laufen seit Anbeginn Sturm gegen Uber, bringen Klagen und Beschwerden ein und organisieren Demonstrationsfahrten. Jetzt offenbar haben sie damit Erfolg.

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Taxi und Fahrtendienst als ein Gewerbe

Das Parlament beschließt, dass die beiden Gewerbe Taxi und Fahrtendienst zusammengelegt werden. Das bedeutet gleiche Bedingungen für alle Anbieter. Uber reagierte auf den Plan einer Zusammenlegung mit einer Petition, schrieb Kunden an und forderte sie auf, eine Online-Unterschriftenliste zu unterstützen. Bis Ende Juni unterschrieben mehr als 27.000 Menschen die Petition.

Taxi-Demo aufgenommen am Donnerstag, 16. Mai 2019, in Wien. Die Wiener Taxler wollen dabei auf ihre „prekäre Lage“ wegen der Konkurrenz vor allem durch den US-Fahrdienstvermittler Uber aufmerksam machen
APA/Lukas Huter
Taxiunternehmer gegen UBER

Auch andere Fahrdienstvermittler wie Holmi und einige Mietwagenunternehmen unterstützten die Petition. Sollte die Zusammenlegung kommen, will sich der Fahrtendienst vom Markt zurückziehen, kündigte er an.

AK: „Kein hemmungsloses Preisdumping“

Die Arbeiterkammer und der Österreichische Taxiverband begrüßen hingegen die geplante Neuregelung. Der unfaire Wettbewerb und die „Schmutzkonkurrenz" würden dadurch beendet. Die Novelle sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem noch Verordnungen auf Bundes- und Landesebene folgen müssten. Die Entwicklung in den vergangenen Jahren habe zu einem ruinösen Preiskampf zwischen Taxis und Uber geführt. Aber: Ein hemmungsloses Preisdumping zulasten der Fahrerinnen und fahrer kann es nicht sein“, so AK-Verkehrsexpertin Doris Artner-Severin.

„Auch wenn der Zeitgeist manchmal für die Aufhebung von Regulierungen spricht, so kann dies immer nur in einer Art und Weise geschehen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird“, betonte Karl Ramharter, Obmann des Taxiverbands. Mietwagenunternehmer seien bisher kaum an Vorschriften gebunden gewesen. Die freie Preisvereinbarung habe die Taxiunternehmer benachteiligt. Mietwagenlenker mussten auch keine Ortskenntnisse vorweisen, Taxilenker hingegen eine strenge Lenkerprüfung absolvieren.

Zusammenlegung verfassungswidrig?

Der Wiener Universitätsprofessor Gerhard Strejcek aber hält die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe für verfassungswidrig. Wenn der Gesetzgeber eine bestehende Erwerbstätigkeit in der Substanz zerstört, wird das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit verletzt. Die Chancen für einen erfolgreichen Antrag beim VfGH, die Novelle für verfassungswidrig zu erklären, stehen nicht schlecht", erklärte der Staats- und Verfassungsrechtsexperte in einem Gastbeitrag im „Standard“ (Montag-Ausgabe).

Aus der Sicht von Strejcek gilt der Schutz nicht den Kunden, sondern den Taxifahrern. „Dabei handelt es sich aber um kein öffentliches Interesse in einem marktwirtschaftlichen System. Konkurrenzschutz ist allerdings aus Sicht des VfGH verpönt.“