Der Streit um das Anrainerparken manifestierte sich im Aufstellen von Straßenschildern, die auf die Neuregelung hinweisen. Der Bezirksvorsteher der Inneren Stadt, Markus Figl, und die Bezirksvorsteherin der Josefstadt, Veronika Mickel-Göttfert (beide ÖVP), stehen seit Anfang an mit dem Verkehrsressort im Clinch. Die neue Lösung wollen sie nicht. Ihr Argument: Die Anrainerparkplätze seien sowieso tagsüber komplett ausgelastet. Daher wurden die neuen Tafeln nicht angebracht, auf denen der Zusatz „lt. Amtsblatt Wien 41/2018“ hinzugefügt wurde.
Stadt kann nicht zu Schildern zwingen
Die Neuregelung – von der damaligen Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) und Wirtschaftskammer-Wien-Präsident Walter Ruck ausgehandelt – erlaubt Handwerksbetrieben und Sozialeinrichtungen das Parken in den Anrainerparkzonen zwischen 8.00 und 16.00 Uhr. Sieben Bezirke setzten die Regelung um (2. bis 7., 9. und 12. Bezirk). Da das Aufstellen von Straßenschildern aber Bezirksangelegenheit ist, kann die Stadt die Bezirke nicht dazu zwingen.
Auffassungsunterschiede zwischen Stadt und den beiden ÖVP-Bezirken gibt es seit nun einem Jahr darüber, ob die alten Verkehrsschilder gültig sind. Laut Stadt sind sie nicht gültig: Die Anrainerparkzonen gibt es daher nicht und in den beiden Bezirken dürfen darin alle Autofahrer stehen, die einen Parkschein lösen oder ein Parkpickerl des betroffenen Bezirks haben. Die Bezirke pochen darauf, dass das gilt, was auf den Verkehrsschildern steht. Damit wären die Parkplätze weiterhin ausschließlich Bezirksbewohnern vorbehalten.
Volksanwalt prüft
Zur Untermauerung ihrer Standpunkte haben die beiden Bezirksvorsteher zwei Gutachten präsentiert, die ihre Meinung unterstützen. Die Stadt Wien berief sich auf eigene Rechtsgutachten. Die Volksanwaltschaft begann daraufhin bereits im Jänner eine Prüfung der Angelegenheit. Dort heißt es zu einer Anfrage von wien.ORF.at, dass die Prüfung weiterhin am Laufen ist. Wann mit Ergebnissen zu rechnen ist, ließ man offen – wohl aber nicht in den nächsten Wochen.
Aktuell sei etwa eine neuerliche Anfrage an das Büro des Bürgermeisters geschickt worden. Birgit Hebein (Grüne), die Vassilakou als Verkehrsstadträtin nachfolgte, bekannte sich bereits im Sommer zu der neuen Lösung: „Es gibt eine bestehende Rechtslage, ich werde das nicht noch einmal aufmachen und auch keine Ausnahmen für einzelne Bezirke machen“, sagte sie damals. Entscheidet die Volksanwaltschaft, dass die aktuelle Regelung ungültig ist, wollen die Bezirke den Verfassungsgerichtshof angerufen.