Das beschädigte Polizeiauto am Unfallort
APA/Georg Hochmuth
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Chronik

Unfall mit Polizeiauto: Polizist angeklagt

Nach dem tödlichen Unfall mit einem Polizeiauto im vergangenen Sommer in Favoriten muss sich nun ein Polizist vor Gericht verantworten. Bei dem Unfall am Verteilerkreis war eine Ukrainerin erfasst und so schwer verletzt worden, dass sie noch am Unfallort starb.

„Es wurde gegen einen Polizisten Strafantrag beim Bezirksgericht Favoriten eingebracht. Und zwar wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung“, bestätigte die Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, gegenüber Radio Wien. In der Causa hatte es auch einen Vorhabensbericht gegeben.

Laut dem Strafantrag ist der Polizist beim Einfahren in die Kreuzung nicht stehengeblieben – mehr dazu in Tote Frau: Hat Polizei angehalten?. Doch laut Paragraf 26 Absatz drei der Straßenverkehrsordnung wäre er dazu verpflichtet gewesen. Außerdem soll das Polizeiauto kurz vor dem Zusammenstoß nur mit Blaulicht, aber ohne Folgetonhorn unterwegs gewesen sein.

Zusammenstoß mit schwarzem Jaguar

Drei Beamte saßen in dem Einsatzwagen, der zu einer Rauferei in der Senefeldergasse in Favoriten unterwegs war. Dazu fuhren die Polizisten auf der Favoritenstraße stadteinwärts. Dabei dürften sie versucht haben, beim Alten Landgut über einen Radweg über den Verteilerkreis zu kommen. Der Radweg wird auf einer ehemaligen Schienentrasse geführt. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem schwarzen Jaguar.

Beide Autos wurden zur Seite geschleudert und trafen die 35-jährige Fußgängerin. Die Frau wurde dabei so stark verletzt, dass sie noch am Unfallort starb. Reanimationsversuche der Berufsrettung, die mit mehreren Fahrzeugen und auch einem Rettungshubschrauber am Verteilerkreis war, blieben erfolglos – mehr dazu in Unfall mit Polizeiauto: Frau getötet.

Die drei Polizisten wurden verletzt. Der Beifahrer erlitt eine Schulterluxation, der Fahrer und ein weiterer Insasse Prellungen und Abschürfungen. Der Fahrer des Jaguars, ein damals 49-jähriger Österreicher, blieb unverletzt.

Richterin prüft Zuständigkeit

Vor welchem Gericht sich der Polizist letztlich verantworten muss, ist aber noch unklar. Laut einem Sprecher des Bezirksgerichts Favoriten prüft eine Richterin gerade, ob es sich um fahrlässige Tötung – wie im Strafantrag angegeben – oder um grob fahrlässige Tötung handelt. Denn bei Letzterer wäre nicht das Bezirksgericht sondern das Landesgericht zuständig. Und Nachsatz des Gerichtssprechers: „Coronavirus-bedingt finden bei uns bis Ostern keine Verhandlungen statt“.