Symbolbild: Anzeigetafel mit gestrichenen Flügen
APA/dpa/Paul Zinken
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Wirtschaft

VKI: Bisher über 3.000 Rückzahlungen bei AUA

Die Ticket-Rückerstattung für gestrichene Flüge kommt offenbar in die Gänge. Um Mitternacht endete dazu eine Aktion des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Über 3.000 Betroffene bekamen dabei laut VKI von der AUA ihr Geld inzwischen zurück.

Im Zuge der bis 30. Juni laufenden Aktion unterstützte der VKI kostenlos Kundinnen und Kunden der AUA und von Laudamotion, wenn ihre Flüge wegen der Coronavirus-Pandemie gestrichen wurden. Insgesamt meldeten sich rund 16.000 Menschen. Rund 10.000 der Fälle betreffen die AUA, knapp 6.000 Laudamotion.

„Bei der AUA geht es um sieben Millionen Euro, bei der Laudmotion um rund zwei Millionen Euro“, zog Ulrike Wolf, die beim VKI die Abteilung für Sammelaktionen leitet, im Interview mit Radio Wien Bilanz. Und: „Wir haben bei beiden Fluglinien erfolgreich interveniert.“

Sammelklage vorerst kein Thema mehr

Bei der AUA hätten bereit über 3.000 Personen den kompletten Ticketpreis rückerstattet bekommen, so Wolf. „Auch die Laudamotion hat uns gegenüber bekräftigt, dass sie alles zurückzahlt. Und auch hier haben schon viele Teilnehmer das Geld bekommen.“ Eine Sammelklage gegen die Fluglinien ist damit vorerst vom Tisch.

Wer die Frist für die Teilnahme an der VKI-Aktion verpasst hat, kann sich auch selbst an die Fluglinien wenden und eine Rückerstattung fordern. Das Europäische Verbraucherzentrum stellt dazu Musterbriefe zur Verfügung. „Je früher man diesen Anspruch geltend macht umso besser, weil umso früher bekommt man auch sein Geld zurück“, meint Wolf.

Gutschein muss nicht akzeptiert werden

Allerdings liegen auch dem VKI zahlreiche Beschwerden vor, dass die Fluglinien oft nicht auf die Anfragen reagieren. Die Konsumentenschützerin empfiehlt, sich nicht abwimmeln zu lassen und sich nicht mit einem Gutschein abspeisen zu lassen: „Als Kunde muss man darauf einfach bestehen, dass man das Geld zurück haben möchte und sich nicht mit einem Gutschein abfinden möchte.“

Fluglinien sind nach EU-Recht dazu verpflichtet, die Ticketpreise für gestrichene Flüge komplett zu erstatten – und zwar eigentlich innerhalb von sieben Tagen. Das sieht Artikel 8 der europäischen Fluggastrechte-Verordnung vor. Kundinnen und Kunden müssen weder einen Gutschein akzeptieren, noch einer Umbuchung des Fluges zustimmen.

Auch Laudamotion fliegt wieder

Die AUA nahm ihren Flugbetrieb am 15. Juni nach rund drei Monaten wieder auf. Laudamotion, der schärfste Konkurrent, folgt am Mittwoch – also am 1. Juli. Die AUA sprach zuletzt davon, dass es bei der Rückerstattung von Tickets für gestrichene Flüge um einen „hohen zweistelligen Millionenbetrag“ gehe. Die Servicecenter arbeiten auf Hochdruck, versicherte AUA-Chef Alexis von Hoensbroech in einem Interview mit dem „Standard“ Mitte Juni. „Aber es wird noch viele Wochen dauern, bis wir alles abgearbeitet haben.“