Strache am 1. Oktober 2019, im Rahmen der Pressekonferenz, bei der er eine „persönliche Erklärung“ abgab
APA/Hans Punz
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WAHL 2020

Strache klagt Nepp

Das Match zwischen dem Team Strache und der FPÖ geht in die nächste Runde: Der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache brachte nun eine Klage gegen den gegnerischen Spitzenkandidaten Dominik Nepp wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung ein.

Das teilte seine Partei am Samstag in einer Aussendung mit. Dieser hatte Strache mehrfach Betrug in Zusammenhang mit der Spesenaffäre vorgeworfen. Strache sprach laut Aussendung von unwahren Behauptungen, die ihn in Misskredit bringen sollten. Er beantragte daher die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung gegen Nepp.

„Hier wurde eine rote Linie bei Weitem überschritten, was ich mir als unbescholtener Bürger, der keinerlei strafbare Handlungen gesetzt hat, nicht länger gefallen lassen kann und will“, so der Spitzenkandidat seiner namensgleichen Liste.

FPÖ „mit großer Gelassenheit“

Die FPÖ sieht der Klage „mit großer Gelassenheit entgegen“. Es handle sich um den „verzweifelten Versuch eines politisch Ertrinkenden, aufgrund der Chancenlosigkeit bei der Wien-Wahl mit Rundumschlägen politische Aufmerksamkeit zu erlangen“, reagierte Landesparteisekretär Michael Stumpf via Aussendung.

Bericht über grünes Licht für Kontenöffnung

In der Spesen-Causa soll unterdessen die Staatsanwaltschaft Wien laut einem Zeitungsbericht grünes Licht für die Öffnung der Konten Straches gegeben haben. Dem ehemaligen FPÖ-Chef wird vorgeworfen, mit gefälschten Rechnungen private Ausgaben durch die Partei gedeckt zu haben. Das Bundeskriminalamt hatte die Staatsanwaltschaft daher um eine Kontoregisterabfrage ersucht, dem soll laut „Kronen Zeitung“ (Samstag-Ausgabe) nun stattgegeben worden sein.

Verdacht der Untreue

Die Staatsanwaltschaft selbst bestätigte die stattgegebene Kontenöffnung allerdings nicht. Zu einzelnen Ermittlungsschritten dürfe man keine Auskunft geben, hieß es auf APA-Anfrage. Konkret ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts der Untreue. Nicht nur Strache, auch seine Gattin Philippa und drei seiner ehemaligen Mitarbeiter stehen im Fokus. Das Ansuchen des Bundeskriminalamtes um eine Kontoregisterabfrage wird von den Ermittlern mit den Aussagen von bereits befragten Zeugen begründet.

Der von Strache mutmaßlich verursachte Schaden in der Spesenaffäre soll zumindest bei 580.832,82 Euro liegen, das zum Nachteil der FPÖ Wien, der Bundes-FPÖ, des FPÖ-Parlamentsklubs und des Wiener FPÖ-Gemeinderatklubs. Allerdings könnte diese Summe laut dem der APA vorliegenden Anlassbericht des Bundeskriminalamts noch höher sein.