Die Justizanstalt Simmering von innen
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Politik

Weniger Häftlinge durch CoV-Pandemie

Die Wiener Justizanstalten Josefstadt und Simmering haben aufgrund der Coronavirus-Pandemie derzeit so wenige Häftlinge wie schon lange nicht mehr. Für die Insassen ist der Aufenthalt aber noch unangenehmer.

Um Cluster in den Gefängnissen zu verhindern, wurden strenge Schutzkonzepte eingeführt. Denn, Abstand halten und regelmäßiges Lüften ist im Gefängnis nicht so einfach. Es gibt keine Freigänge mehr und Kontakt zu Besucherinnen und Besuchern gibt es nur hinter Glasscheiben. Stattdessen wird Videotelefonie mit der Familie als Ersatz angeboten und es gibt mehr Brettspiele, Malbücher und eine zusätzliche halbe Stunde im Freien.

Problem Überbelegung

„Sie sehen natürlich auch, dass draußen die Lockerungen gestrichen werden, dass es Ausgangssperren gibt und damit ist es für die Insassen einfacher das zu akzeptieren“, sagte Klaudia Osztovics von der Justizanstalt Simmering. Mehr Aggression und Streit gebe es dadurch auch nicht, wird versichert. Positive Coronavirusfälle habe es bislang zumindest in Simmering keine gegeben.

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Die Spaziergänge im Gefängnishof wurden in der Pandemie verlängert

Das größte Problem vor und auch während der Pandemie ist aber ohnehin die Überbelegung der Gefängnisse. Zu rund 94 Prozent waren die Justizanstalten am 1. Jänner 2020 und damit vor der Pandemie ausgelastet. Mit Stand 1. Jänner 2021 waren es immer noch rund 87 Prozent. Die größte Justizanstalt Österreichs in der Josefstadt lag vor der Pandemie bei einer Auslastung von 113 Prozent und ist jetzt mit 102 Prozent immer noch überbelegt.

Häftlinge im Lockdown

Die verschärften Corona-Regeln führen auch in den Gefängnissen zu neuen Maßnahmen. Rundgänge im Freien sind untersagt, Besuche werden nur noch durch Glasscheiben abgehalten.

Hoffnung auf elektronische Fußfessel

Die Justizanstalt Simmering war vor der Pandemie bei 103 Prozent und ist jetzt bei einer Auslastung von 99 Prozent. Der Grund für den leichten Rückgang ist laut Justizministerium, dass wegen des Coronavirus versucht wird, Haftantritte aufzuschieben. Natürlich nur, wenn es die Schwere des Delikts auch zulässt. Trotzdem sofort ins Gefängnis müssen Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren verurteilt wurden und bei Delikten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung.

Durch die Verordnung im Februar 2020 gab es einen Anstieg an Strafaufschüben, aber: Nach der Pandemie kommen alle, die aufgeschoben haben – und der Platz wird nicht mehr, erklärt Osztovics. „Das kann schon funktionieren, wenn man Einzelhafträume mit zwei Betten belegt und Zweibetthafträume mit Stockbetten belegt.“ Man hofft hier darauf, dass die elektronische Fußfessel auch für Strafen von bis zu eineinhalb Jahren zugelassen werden – das würde Erleichterung bringen.