Ein Stand mit verschiedenen Mund- und Nasenschutz Masken
APA/BARBARA GINDL
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Coronavirus

Strengere Wiener Covid-Verordnung liegt vor

Die Verordnung zu den von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) angekündigten strengeren CoV-Regeln in Wien liegt nun vor. Sie wurde am späten Mittwochnachmittag veröffentlicht. Die darin enthaltenen Maßnahmen gelten ab Donnerstag.

Festgehalten ist in der Verordnung, dass in Wien künftig Masken auch in jenen Bereichen verlangt werden, wo der Bund nun einen Entfall der entsprechenden Tragepflicht vorsieht – also etwa im Einzelhandel. Mund-Nasen-Schutz wird dabei ausreichen. In den betreffenden Räumen ist „eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen“, heißt es.

FFP2-Maske nicht vorgeschrieben

Das Tragen einer FFP2-Maske ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Hier gab es zuletzt auch eine Änderung in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wo einfache MNS-Masken bereits wieder erlaubt sind.

Zu tragen sind Masken weiterhin in Kundenbereichen von Betriebsstätten (außer körpernahe Dienstleister, Anm.), also etwa in Geschäften. Die Bundesverordnung schreibt dies nur mehr beim Kauf von Gütern des täglichen Bedarfs vor. Auch Kultureinrichtungen wie Museen, Kunsthallen, Bibliotheken, Archive, Theater, Konzertsäle oder -arenen sind ausdrücklich erwähnt. Für „Einrichtungen zur Religionsausübung“ gilt die neue Verordnung ebenfalls.

Delta-Variante als Grund für Verschärfungen

In den Erläuterungen wird das Vorgehen Wiens – das die vom Bund vorgegebene Möglichkeit für regionale Verschärfungen nutzt – ausführlich erklärt. „Die aktuellen Daten zur Lage der Covid-19-Pandemie in Wien zeigen, dass die Fallzahlen und die 7-Tage-Inzidenz wieder kontinuierlich steigen. Dies ist auf darauf zurückzuführen, dass die deutlich infektiösere Delta-Variante mittlerweile das Infektionsgeschehen dominiert“, heißt es da.

Verwiesen wird auch auf die Sondersituation Großstadt: „Die höhere Infektiosität der Delta-Variante bedeutet, dass auch kurze Kontakte bereits zu Ansteckungen führen können. In einem Ballungsraum wie Wien, in dem eine höhere Personendichte im öffentlichen Raum herrscht, ist die Wahrscheinlichkeit von Ansteckungen bei zufälligen Kontakten erhöht.“

Düstere Simulation

Das epidemIologische Simulationsmodell der Statistik-Abteilung MA 23 würde zeigen, dass bereits im Sommer mit einem starken Anstieg der Fallzahlen zu rechnen sei und das Risiko einer neuerlichen starken Belastung der Spitäler ab September bestehe. Eine vierte Welle stehe bevor, wird gewarnt. Auch der Blick auf die internationale Lage zeige zum Teil dramatische Anstiege der Fallzahlen, die bereits zu weitreichenderen Maßnahmen wie zum Beispiel Schließungen im Bereich der Nachtgastronomie in den Niederlanden sowie nächtlichen Ausgangssperren in Katalonien geführt hätten, wird betont.

„Aus diesem Grund ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, weitere Maßnahmen zurückzunehmen, welche ein vergleichsweise gelindes Mittel zur Dämpfung des gegenwärtigen Anstiegs des Fallgeschehens darstellen, wie das Tragen von Masken. Speziell dort, wo keine ‚3-G‘-Regel gefordert ist, wie in Bibliotheken, Museen, Einrichtungen zur Religionsausübung und im nicht lebensnotwendigen Handel, kann das Abgehen von der Maskenpflicht die Infektionsgefahr erhöhen“, wird in den Erläuterungen zur Verordnung festgehalten.