Spritzen mit Corona-Impfstoff
APA/Georg Hochmuth
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Coronavirus

Impfkritische Schulärztin gekündigt

Für eine Wiener Schulärztin, deren Name in einem Offenen Brief von 200 impfkritischen Ärztinnen und Ärzten genannt wird, gibt es nun dienstrechtliche Konsequenzen. Die Stadt Wien hat die Kündigung gegen die Schulärztin in der Donaustadt ausgesprochen.

Die Wiener Schulärztin war in einer Volksschule in der Donaustadt tätig. Schon vor Monaten hatte sie in einem YouTube-Video eindringlich vor CoV-Impfungen bei Kindern gewarnt. Vergangene Woche wurde sie außerdem als eine von 200 Ärztinnen und Ärzten angeführt, die in einem Offenen Brief an Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres die Effektivität und Sicherheit der CoV-Impfstoffe in Frage stellen. Bei gesunden Menschen unter 65 Jahren ohne Risikofaktoren würden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Risiken durch die Impfung den potentiellen Nutzen überwiegen, schreiben die Mediziner – eine Aussage, die von Expertinnen und Experten entschieden zurückgewiesen wird.

Die Stadt Wien, genauer die Gesundheitsbehörde MA 15, bei der die Schulärztin angestellt ist, leitete daraufhin eine Prüfung ein. Die Personalstelle MA 2 entschied nun, die Kündigung gegen die Schulärztin auszusprechen. Die wörtliche Begründung in dem Schreiben, das Ö1 vorliegt: „Das Vertrauen in die Dienstnehmerin ist, im Speziellen wegen der pandemischen Situation, nicht mehr gegeben, sodass der Magistrat der Stadt Wien eine Kündigung einleitet.“

Acht weitere Schulärztinnen und -ärzte betroffen

Auch die Namen von acht weiteren Schulärztinnen und Schulärzten finden sich unter dem Offenen Brief. Das Bildungsministerium droht auch ihnen mit Entlassung und lässt die Bildungsdirektionen nun prüfen, ob die Betroffenen den Brief tatsächlich unterstützen. Bis zur Klärung sind die Schulärztinnen und Schulärzte nicht an den Schulen tätig. In den Bildungsdirektionen in Kärnten, im Burgenland und in Vorarlberg heißt es dazu, die Verfahren seien noch im Laufen.

Auch in Salzburg prüft man noch: „Das Verfahren sieht so aus, dass wir noch in Prüfung sind, den Sachverhalt, der ja kein einfacher ist, herauszufiletieren und die Rechtfertigung der Betroffenen einzuholen. Wir haben jetzt Weihnachtszeit, aber ich denke, bis zum Schulbeginn nach den Weihnachtsferien sollte die Sache klar sein“, so der Salzburger Bildungsdirektor Rudolf Mair im Ö1-„Morgenjournal“-Interview. Es gehe um einen medizinischen Sachverhalt, daher brauche man externe Quellen, so Mair. Konkret geht es in Salzburg um drei Personen, darunter auch die Landesschulärztin für Höhere Schulen.

Steirische Schulärztin bereut

Im Fall einer oberösterreichischen Schulärztin ist das Verfahren bereits eingestellt, da die Schulärztin vor drei Monaten von sich aus per Jahresende gekündigt habe. In der Steiermark gibt es für eine Schulärztin keine Konsequenzen. Sie habe deutlich zum Ausdruck gebracht, die Unterschrift unter dem Brief zu bereuen. Sie werde in einem Schreiben an die zuständige Schulgemeinschaft darlegen, CoV-Maßnahmen per se nicht abzulehnen. Werde diese Vereinbarung erfüllt, bleibe die Schulärztin im Dienst, heißt es von der steirischen Bildungsdirektion.