Ein Schild Wohnung zu mieten bei einem Bau nahe der Aspernstraße
ORF/Matthias Lang
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Politik

Grüne fordern weiter Leerstandsabgabe

Tausende Wohnungen dürften in Wien derzeit leer stehen. Einer Leerstandsabgabe, wie sie die Stadt fordert, wurde kürzlich von Seiten des Bundes eine Absage erteilt. Die Wiener Grünen präsentierten heute aber eigene Vorschläge.

30.000 Wohnungen stehen laut Wiener Grünen seit mehr als sechs Monaten leer, 10.000 sogar über zweieinhalb Jahren, so die Schätzungen, auf die sich die Partei beruft. „Wer mehrere Wohnungen besitzt und sie den Menschen aus Profitgier vorenthält, soll dafür die Leerstandsabgabe zahlen. Das ist nur fair gegenüber den zehntausenden Familien, die deshalb keine leistbare Wohnung finden“, so Co-Parteivorsitzende Judith Pühringer bei einer Pressekonferenz am Donnerstag.

Grüne Wien für Leerstandsabgabe

Rund 30.000 Wohnungen sollen in Wien leer stehen. Um Druck auf die Eigentümer auszuüben wollen die Grünen eine Leerstands-Abgabe in der Höhe von 2/3 des Richtwertmietzinses. Das sei verfassungsrechtlich nicht möglich, sagt die SPÖ und verweist auf ein altes Urteil. Der Bund müsse eine Regelung finden.

Absage vom Bund zu Abgabe

Die Stadt will schon länger eine Leerstandsabgabe und hatte im November einen Brief an das Finanzministerium geschickt. Der Bund solle tätig werden oder die Kompetenz für eine solche Abgabe gleich an die Länder übertragen. Denn derzeit kann nur der Bund eine Leerstandsabgabe beschließen. Der bestätigte gegenüber dem ORF aber die Absage aus mehreren Gründen – mehr dazu in Abgabe für leere Wohnungen kommt nicht.

Schon in den 1980er Jahren gab es in Wien eine Leerstandsabgabe. Diese wurde allerdings vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, da es sich um eine Bundesmaterie handelt und ein Alleingang Wiens daher nicht möglich ist.

Grüne sehen Handlungsspielraum

Die Wiener Grünen sehen aber eine Möglichkeit, das trotzdem einzuführen. Immerhin würden es derzeit auch Vorarlberg, Tirol, Salzburg und die Steiermark planen. Die Lösung liegt laut Grünen im Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis selbst. Dort steht nämlich, dass die Länder so eine Abgabe einführen können. Sie müsse allerdings moderat sein. Deshalb liegt der Vorschlag der Grünen unter den Einnahmen durch den Richtwertzins.

Die Wiener Grünen fordern, dass für jede Wohnung, die länger als sechs Monate leer steht, pro Jahr zwei Drittel des Richtwertmietzinses pro Quadratmeter und Monat bezahlt werden sollen. Für eine 50-Quadratmeter-Wohnung fallen laut Grünen dann monatlich etwa 205 Euro an. Ausnahmen sieht das grüne Modell bei Wohnungen in der Sanierungsphase vor.

Die Kontrolle soll über einen automatisierten Abgleich von Gebäude- und Wohnungsregister mit dem Zentralen Melderegister erfolgen, so der Plan. Damit sollen Spekulationen vorgebeugt werden und der Wohnraum wieder für die Wienerinnen und Wiener geöffnet werden, hieß es in der Pressekonferenz. Zudem könnte quasi als Nebenprodukt erstmals erhoben werden, wie viele Wohnungen in Wien leer stehen.

Forderung für SPÖ „zutiefst zynisch“

Kritik kam von der SPÖ. Die rote Wohnbausprecherin im Nationalrat, Ruth Becher, bezeichnete die grünen Pläne in einer Aussendung als „zutiefst zynisch“. „Während die Bundesregierung unter Beteiligung der Grünen gerade die größte Mieterhöhung der Zweiten Republik durch die gesetzliche Anhebung der Richtwerte durchgeboxt hat und die Teuerung weiter befeuert, statt sie zu lindern, heuchelt man beim Thema Leerstandsabgabe“, heißt es. Becher kündigte eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) an.

Aus Sicht der Wiener FPÖ wäre eine Leerstandsabgabe im Ballungsraum Wien „ein wohnpolitisches Placebo“. Denn ein Vergleich mit der Zweitwohnsitzproblematik in einigen Bundesländern halte der Realität nicht stand, so Wiens FPÖ-Landesparteiobmann, Stadtrat Dominik Nepp. Denn Fonds müssten leer stehende Wohnungen wertberichtigen, wenn sie diese günstiger vermieten. „Darum kommt es zu unnatürlichen Leerständen“, hat Nepp in einer Aussendung als Erklärung parat. Abhilfe schaffen könne keine Abgabe, sondern nur ein verschärftes Grundverkehrsgesetz, das internationale Spekulanten in die Schranken weise.