CHRONIK

Strache: Unterstützung wird „überbewertet“

Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache hat im Prozess wegen Bestechlichkeit die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Seine Unterstützung werde „von manchen Leuten überbewertet“, so Strache.

Der mit Strache befreundete Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz soll gegen Spendengelder einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag bekommen haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Stieglitz ist wegen Bestechung angeklagt. Dem FPÖ-nahen Verein „Austria in Motion“ soll Stieglitz in vier Tranchen insgesamt 10.000 Euro gespendet haben.

Beide bestritten die Vorwürfe bzw. den Konnex zwischen Spende und Postenvergabe. Der Verein sei gegründet worden, um Projekte zu ermöglichen und Personen anzusprechen, die nicht mit der FPÖ in Verbindung gebracht werden wollten, so Strache in seiner Aussage. Persönlich habe er „Austria in Motion“ in Gesprächen immer wieder erwähnt, wenn die Rede auf mögliche indirekte Zuwendungen an die Partei gekommen sei – aktiv habe er aber nie Spender gesucht.

Strache: Keine Entscheidung bei Aufsichtsräten

Ganz generell werde sein Einfluss auf Postenvergaben in der Zeit der ÖVP-FPÖ-Regierung falsch eingeschätzt, meinte Strache. „Die Unterstützung wird vielleicht da und dort von manchen Leuten überbewertet“, so der angeklagte Ex-Politiker. „Der Parteichef oder Vizekanzler entscheidet alles“ – das habe es nicht gespielt.

Seine Unterstützung für Stieglitz, aber auch für andere Personen habe im Nachfragen und Anregen bei Entscheidungsträgern in den Ministerien gelegen, dass man sich bestimmte Persönlichkeiten doch näher ansehen sollte – im Sinne eines „Name Dropping“ also, half die Richterin nach. „Aber entscheiden tue ich das nicht, das tut der Minister“, meinte Strache in Sachen Aufsichtsratsbestellungen.

In der türkis-blauen Regierung seien die Postenbesetzungen im Verhältnis 2:1 aufgeteilt gewesen, schilderte Strache. In jenen Ministerien, die der FPÖ zugefallen seien, hätte die FPÖ jeweils für zwei Posten das Vorschlagsrecht gehabt und die ÖVP für einen, in türkisen Ministerien war es umgekehrt.

Diskussion über Qualifikation

Bereits im Vorfeld der Nationalratswahlen 2017 habe man informell nachgefragt, welche Persönlichkeiten sich die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats vorstellen könnten, so Strache. Das sei bei Stieglitz der Fall gewesen. Mit dem Unternehmer sei er befreundet gewesen, man habe sich auch über private Probleme ausgetauscht. Rechnungen bei gemeinsamen Essen habe im Regelfall er selbst beglichen, betonte Strache – Ausnahmen habe es aber gegeben.

Stieglitz sei ein erfolgreicher Immobilienunternehmer, betonte Strache. „Es ist nicht so, dass ich mich für Sigi Stieglitz genieren muss.“ Er sei daher für alle Posten in Frage gekommen, die etwas mit diesem Bereich zu tun hatten – etwa bei der Asfinag, aber auch bei den ÖBB, wo er sich zusätzlich ebenfalls einen Posten gewünscht habe. Einen Konnex mit der Spende habe es nicht gegeben, bestritt Strache den Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Thematisiert wurde auch, ob Stieglitz tatsächlich qualifiziert gewesen sei und wie nahe Stieglitz Strache tatsächlich stand. So gratulierte Strache zur Asfinag-Aufsichtsratsbestellung per Chat mit der Feststellung, dass Stieglitz ein „exzellenter Jurist“ sei – obwohl dieser nur über ein Ehrendoktorat verfügte. Darüber habe man immer wieder Witze gemacht, so Strache. „Ich habe auch Philosophie studiert und bin kein Philosoph.“ Er habe schon gewusst, dass Stieglitz sein Studium nicht abgeschlossen habe – aber er habe immer wieder im Gespräch mit juristischen Einschätzungen brilliert. „Das hab ich unscharf formuliert“, so Strache. Man habe ja auch mit dem Dr. h.c. (honoris causa, Anm.) geblödelt. „Demnach hab ich auch einen Titel (HC Strache; Anm.)“.

Zusätzlicher Prozesstag am 29. Juli

Vor Strache wurde Stieglitz weiter befragt. Sowohl er als auch Strache verweigerten aber auf Anraten ihrer Anwälte Antworten auf Fragen der Staatsanwaltschaft. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) habe in ihren Strafantrag nur belastende Chats aufgenommen, nicht aber entlastende, begründeten sie dies. Erst wenn Richterin Zink die Fragen wortgleich oder leicht abgewandelt stellte, antworteten die beiden Angeklagten.

Bereits fix ist, dass das Urteil im Prozess später als angepeilt fallen wird. Am 29. Juli wird es einen zusätzlichen Verhandlungstag geben. Beim nächsten Termin übermorgen, Freitag, ist Hofer als Zeuge geladen. Auch gegen ihn wurde in dieser Causa ermittelt, das Verfahren aber eingestellt.