Die Rechtsanwälte Johannes Öhlböck und Florian Höllwarth
APA/Georg Hochmuth
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Chronik

Fall Leonie: Anwälte fordern Mordanklage

Die Anwälte der Angehörigen der 13-jährigen Leonie, die im Vorjahr gestorben ist, nachdem ihr sieben Ecstasy-Tabletten eingeflößt worden sind, wollen bei dem Prozess gegen drei Männer das Morddelikt thematisieren und fordern eine Ausweitung der Anklage auf Mord.

Die angeklagten Männer hätten aufgrund ihrer Drogenerfahrung davon ausgehen können, dass der Drogencocktail tödlich sein wird. Die Staatsanwaltschaft hat Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen angeklagt. Wenn die Anklagebehörde im Zuge des Beweisverfahrens zur Überzeugung komme, dass der Verdacht des Mordes gegeben sei, habe sie das Recht, einen Antrag auf Ausweitung der Anklage zu stellen.

Anwälte für Anklage auf Mord im Fall Leonie

„Unser Ziel ist eine Ausweitung der Anklage auf Mord“ – das sagen am Dienstag die beiden Opferanwälte im Fall der im Sommer 2021 getöteten 13-jährigen Leonie. Sie begründen das mit den Suchtmittelvorstrafen der Angeklagten. Außerdem überlegen die Anwälte eine Amtshaftungsklage gegen die Republik, weil die bereits vorbestraften Asylwerber nicht abgeschoben worden waren.

Kein Standard für Ecstasy-Tabletten

Die drei Beschuldigten im Alter von 19 bis 23 Jahren, gegen die nun Anklage erhoben wurde, sollen zu dem Zeitpunkt, als das Mädchen in die Wohnung mitkam, beschlossen haben, es unter starken Drogeneinfluss zu setzen und gemeinsam zu vergewaltigen.

Es gebe zwar keinen Standard für Ecstasy-Tabletten, meinte Rechtsanwalt Johannes Öhlböck. „Aber man geht davon aus, dass für Frauen eine maximale Dosierung von 1,3 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gilt. Wenn sich das auch erhärten sollte durch die Gutachter, dann bedeutet das, dass es mehrfach überdosiert war.“ Für Öhlböck sei es vorhersehbar gewesen, dass ein Mädchen im Alter von 13 Jahren daran versterben könne.

Angeklagte haben „massive Erfahrungen mit Drogen“

„Wie viel haben die Beschuldigten gewusst, was haben sie für möglich gehalten und womit haben sie sich abgefunden“, so Öhlböck. „Das sind die Fragen, die sich in der Hauptverhandlung stellen werden.“ Zwei der Angeklagten hätten dokumentiert „massive Erfahrungen mit Drogen“ gehabt. „Die müssen wissen, behaupte ich, was Drogen mit einem Menschen, mit einem jungen Menschen, mit einem 13-jährigen Mädchen machen.“ Sie hätten die Drogen zu einem bestimmten Zweck eingesetzt, um den wehrlosen Zustand des Mädchens herbeizuführen.

Für ihn stelle sich die Frage, ob sie nicht damit rechnen mussten, dass das Mädchen an dieser Intoxikation durch MDA auch sterben könnte. „Und wenn das der Fall ist, dann ist das letztlich Mord“, sagte Öhlböck. „Für die Angeklagten ist nichts zu gewinnen“, ob sie wegen Vergewaltigung mit Todesfolge oder des Mordes verurteilt werden, sagte sein Kollege Florian Höllwarth. Die Strafandrohung sei die gleiche. Aber es hätte „eine symbolische Wirkung“, meinte er.

Prozess im August oder September

Die Privatbeteiligtenvertreter gehen davon aus, dass der Prozess Ende August bzw. Mitte September stattfinden wird. Neben der Einvernahme der Angeklagten, die einen Dolmetscher benötigen, werden elf Zeugen und sieben Gutachter gehört. Deshalb wollen die Opferanwälte zum Schutz der Angehörigen – Höllwarth vertritt die Eltern der 13-Jährigen, Öhlböck die vier Geschwister – einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen.

Wann dieser erfolgen soll, ließen die beiden bei der Pressekonferenz noch offen. Vor allem gibt es zwei Videos, die die Beschuldigten während der Tat angefertigt haben sollen, diese werden von vornherein nicht öffentlich dem Gericht vorgespielt.

Amtshaftungsklage angestrebt

Die Angehörigen werden sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen. Es werden dann Ansprüche im Rahmen zwischen 10.000 bis 50.000 Euro pro Person gestellt. „Es stellt sich allerdings die Frage, von wem wird das zu holen sein“, so Öhlböck. Auch im Fall einer ermordeten 16-Jährigen in Wiener Neustadt vor drei Jahren sei das Schmerzensgeld für die Familie in der Höhe von 40.000 Euro praktisch nicht einzuholen, sagte Höllwarth, der auch dort die Eltern vertrat.

Die Anwälte sehen da auch die Politik in der Bringschuld, die Angehörigen könnten nicht als „Bittsteller“ in Erscheinung treten. Die Privatbeteiligtenvertreter überlegen auch eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich. Sie werfen der Republik vor, dass die Asylverfahren der Verdächtigen viel zu lange gedauert hätten. Die Männer hätten zudem von den Behörden besser überwacht gehört.