Frau mit Handy und Straßenbahn der Linie O
Wiener Linien / Johannes Zinner
Wiener Linien / Johannes Zinner
Wirtschaft

„Öffi“-Semesterticketpreis ändert sich

Nach einer rechtskräftigen Verurteilung vergangene Woche ändern die Wiener Linien nun die Preise für das Semesterticket – allerdings erst mit dem Sommersemester. Für das Wintersemester 2022/23 bleiben die Kosten noch gleich.

„Wir bitten um Verständnis: Eine Tarifänderung geht mit einer Vielzahl von Anpassungen einher, die wir leider in der Kürze nicht umsetzen können“, erklärte Wiener-Linien-Pressesprecher Daniel Amann am Mittwoch. Wie viel die Tickets künftig kosten, stehe noch nicht fest, so Amann auf Nachfrage von wien.ORF.at.

Für Semesterticketkäufe, die in der Vergangenheit getätigt wurden, arbeite man bereits an einer raschen und einfachen Lösung für die vergangenen Semester und werde darüber zeitnah informieren, erläuterte Amann.

Studierende ohne Hauptwohnsitz diskriminiert

Die Wiener Linien waren vergangene Woche aufgrund einer Diskriminierung beim Semesterticketkauf rechtskräftig verurteilt worden. Ein Ticket für Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens kostet 150 Euro, für Ansässige 75 Euro. „Ticketerstattung.at“ klagte die Erstattung der Preisdifferenz von 75 Euro sowie 300 Euro pro Ticket für die „erlittene persönliche Beeinträchtigung in Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung beim Semesterticketerwerb“, hieß es von der Plattform.

Der Musterklage wurde vollumfänglich stattgegeben, weshalb Studierenden nach diesem Urteil 375 Euro pro Semesterticket zustehen. Die Summe belaufe sich derzeit auf mehr als vier Millionen Euro. Betroffen sind alle Studierende ohne Hauptwohnsitz in Wien. Dass die Wiener Linien Studierende aufgrund ihres Hauptwohnsitzes ungleichbehandeln, ist laut eines rechtskräftigen Urteils des zuständigen Landesgerichts sachlich nicht gerechtfertigt.

Urteil wird noch geprüft

Die Wiener Linien bestätigten das Urteil des Wiener Landesgerichts. „Wir kommen dem aktuellen Einzelurteil des Landesgerichts Wien zur Klage der drei dahinter stehenden Studierenden selbstverständlich nach und werden dieses erfüllen“, hieß es in einer Stellungnahme.

Zugleich wurden mögliche weitere Schritte angekündigt: „Zu dieser Thematik gab es in jüngster Vergangenheit jedoch auch Entscheidungen, die unserer Rechtsansicht gefolgt sind und dem nun vorliegenden Urteil inhaltlich entgegenstehen. Nachdem die juristische Bewertung dieser Thematik offenbar nicht eindeutig ist, werden wir das weitere Vorgehen einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterziehen“, so die Wiener Linien.