Logo „Wien Energie“ auf einem Briefkopf
APA/Barbara Gindl
APA/Barbara Gindl
Politik

Wien Energie: Antrag auf U-Kommission

Die Wiener Oppositionsparteien ÖVP und FPÖ haben am Freitag ihren Antrag zur Einsetzung einer gemeinderätlichen Untersuchungskommission zur Wien Energie eingebracht. In dem Gremium sollen die politischen Entscheidungen rund um die Causa beleuchtet werden.

Details zum Antrag werden am Montag in einer Pressekonferenz verkündet. Der Einsetzungsantrag muss nicht mehr eigens abgestimmt werden. Es reicht aus, wenn mindestens 25 Mandatarinnen bzw. Mandatare einen solchen unterzeichnen. Die türkise und blaue Fraktion verfügen gemeinsam über eine entsprechende Anzahl an Sitzen. Die Diskussion und formale Einsetzung der U-Kommission erfolgt wie bereits angekündigt am 18. Oktober im Gemeinderat.

Start im Dezember erwartet

Das Gremium nennt sich in diesem Fall Untersuchungskommission, weil es vom Gemeinderat eingesetzt wird. Dort wurden auch die Beschlüsse zur Unterstützung der Wien Energie gefasst. Würde es um Themen gehen, die Landtagsmaterie sind, würde es sich um einen Untersuchungsausschuss handeln. Abgesehen von der Bezeichnungen sind die Abläufe aber ident.

Die Kommission dürfte, das haben ÖVP und FPÖ bereits zuletzt betont, noch heuer ihre Arbeit aufnehmen. Anvisiert wird ein Start spätestens im Dezember. Die Beantragung einer Kommission ist in Wien ein Minderheitsrecht und somit auch ohne Regierungsmehrheit möglich. Konkret braucht es dafür die Unterschrift von 25 Mandatarinnen bzw. Mandataren. Gültig ist diese Grenze nach einer Reform des Gremiums, die im Vorjahr besiegelt wurde. Zuvor mussten 30 Unterschriften geleistet werden.

Auch können nun Zeugen geladen werden, wenn die Mehrheit dagegen ist. Es reicht aus, wenn ein Viertel der Mitglieder des Gremiums das möchte. Früher war es möglich, dass eine Mehrheit – also etwa jene der Regierungsfraktionen – Beweisanträge ohne Begründung ablehnen konnte. In der U-Kommission sind alle Parteien vertreten. Den Vorsitz führen aktive bzw. pensionierte Richterinnen bzw. Richter, die per Los ausgewählt werden.

Gebarung des Unternehmens darf kein Thema sein

Als Grundvoraussetzung für das Gremium gilt: Die Untersuchung muss die „Verwaltungsführung der einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich“ betreffen. Das bedeutet, dass nur Bereiche Gegenstand sein können, in denen die Stadtpolitik unmittelbar das Sagen hat. In der Causa Wien Energie könnten etwa Aufsichtspflichten und die Gewährung der Kredite thematisiert werden, nicht aber die Gebarung des Unternehmens selbst.

Der städtische Versorger hatte im Sommer 1,4 Mrd. Euro von der Stadt erhalten, um Margin-Zahlungen, die an den Energiebörsen fällig wurden, zu stemmen. Später musste auch der Bund um Hilfe gebeten werden. Dort wurde ein Darlehen im Ausmaß von zwei Milliarden Euro gewährt – das laut Stadt bisher noch nicht in Anspruch genommen wurde. Für Kritik hatte unter anderem gesorgt, dass Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) die städtischen Gelder im Rahmen der ihm zustehenden Notkompetenz vergeben hat.