Schon vor geraumer Zeit kündigte Verkehrsstadträtin Sima an, dass an einer Neuregelung der Verordnung zu den E-Scootern gearbeitet wird. Details zu den Plänen nannte eine Sprecherin der Stadträtin auf Anfrage von Radio Wien nun nicht – es soll jedoch unter anderem um die Abstellproblematik gehen. Aktuell werden die Scooter beispielsweise immer wieder zu Stolperfallen für blinde Menschen.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit empfiehlt beispielsweise eigene Abstellplätze für E-Scooter und Anreize, diese zu nutzen. „Dass man zum Beispiel den E-Scooter dann billiger verwenden kann, wenn man ihn auf diese vorgesehenen Abstellanlagen auch wirklich abstellt“, erklärt Klaus Robatsch, Forschungsleiter im Kuratorium.
Experte empfiehlt Maximaltempo von 20 km/h
Wichtig wäre es laut Robatsch auch, dass E-Scooter mit zwei Bremsen ausgestattet sein müssen, um den Bremsweg zu verkürzen. Und: „Sinnvoll wäre es auch, die Geschwindigkeit von von 25 km/h auf 20 km/h zu limitieren, wie es auch in der Schweiz und Deutschland der Fall ist.“
Um die innerstädtische Anhäufung der Roller zu entschärfen, rät der Verkehrsicherheitsexperte, Firmen zu verpflichten, die E-Scooter nicht nur in den Innenstadtbezirken anzubieten, sondern auch in den Außenbezirken. Auch eine Helmpflicht wäre sinnvoll, so Robatsch.
ÖVP fordert Kennzeichen für E-Scooter
Die Wiener ÖVP forderte kürzlich eine Kennzeichnungspflicht für E-Scooter. Die Unfallzahlen würden einen Handlungsbedarf aufzeigen. Vor allem Unfälle durch „rasende E-Scooter“ würden derzeit überhand nehmen, wird konstatiert. Laut Zahlen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit habe sich die Zahl der verletzten bzw. getöteten E-Bike- und E-Scooter-Fahrenden in den vergangenen Jahren signifikant erhöht, wird argumentiert. 2018 gab es demnach 1.025 Verletzte und 17 Tote, 2021 2.560 Verletzte und 24 Tote.
E-Scooter müssten „endlich auch vollumfänglich in der Straßenverkehrsordnung umfasst und entsprechenden klaren Regeln unterworfen werden“, forderte ÖVP-Wien-Landesparteichef Karl Mahrer. Die Kennzeichnungspflicht soll etwa im Schadensfall rasch Verantwortlichkeiten klären. In Deutschland müssten E-Scooter bereits verpflichtend haftpflichtversichert sein und eine entsprechende Versicherungsplakette tragen.