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Keine Entschuldigung im Fall Tina

Tina, die im Jänner 2021 unter Protesten nach Georgien abgeschoben worden ist, fordert eine Entschuldigung des Innenministeriums. Sie durfte mit einem Schülervisum wieder zurück nach Wien. Doch eine Entschuldigung des Innenministeriums blieb bisher aus.

Die Abschiebung Tinas und ihrer Familie nach Georgien hatte für großes Aufsehen gesorgt und erfolgte unter Protesten – inklusive Sitzblockaden vor dem Familienabschiebezentrum. Im Dezember 2021 war Tina wieder nach Wien zurückgekehrt und hatte im Februar ein Schülerinnenvisum erhalten. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte später ein Urteil, wonach die Abschiebung rechtswidrig war. Ihre Schwester und die Mutter blieben in Georgien.

SOS Mitmensch: " Wiedergutmachung wäre Konsequenz"

Abschiebungen wie im Fall Tina können sich wiederholen, kritisierte die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch. Die Haltung des Innenministeriums sei schändlich und gefährlich, hieß es.

„Es scheint, dass der Innenminister ein Problem damit hat, rechtsstaatliche Entscheidungen anzuerkennen und dementsprechend Konsequenzen zu ziehen. Eine Konsequenz wäre, dass sich das Innenministerium entschuldigt, dass es eine Wiedergutmachung gibt, aber eben auch die Konsequenz, dass das Kindeswohl auch sorgfältig geprüft wird, wie es eben die Gerichte verlangen“, sagte Alexander Pollak von SOS Mitmensch gegenüber „Wien heute“.

Auch Tina wünschte sich eine Entschuldigung seitens des Innenministeriums, „weil ich es nicht richtig finde, was da gemacht wurde“. Auch die Neos haben in einer parlamentarischen Anfrage an das Innenministerium die Frage gestellt, ob es eine Entschuldigung geben wird.

BMI: Keine Entschuldigung an Tina

Tina, das Mädchen, das im Jänner 2021 unter Protesten nach Georgien abgeschoben worden ist, fordert weiter eine Entschuldigung des Innenministeriums dafür. Das Bundesverwaltungsgericht hat Tinas Abschiebung damals für rechts-widrig befunden.

Ministerium schweigt zu Forderung

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ließ dies bisher unbeantwortet. Auch gegenüber dem ORF Wien gibt es auf eine Anfrage am Mittwoch keine Ankündigung einer Entschuldigung. Stattdessen wurde auf Entscheidungen von Höchstgerichten bezüglich der Abschiebung verwiesen.

„In diesem Fall ist die Entscheidung des VwGH in einem Maßnahmenbeschwerdeverfahren im Zusammenhang mit der Abschiebung ergangen. Durch diese Entscheidung bleibt die rechtskräftige Ausreiseentscheidung im Asylverfahren der Familie, die auch eine Überprüfung der Höchstgerichte unterzogen worden ist, aber gänzlich unberührt. Weder das Bundesverwaltungsgericht noch der Verwaltungsgerichtshof haben erkannt, dass der Familie in Österreich ein Aufenthalt zu ermöglichen ist“, heißt es auf die Anfrage nach einer Entschuldigung aus dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA).

Fall juristisch nicht abgeschlossen

Tina wünscht sich, dass sie „ohne Sorgen hier bleiben und einfach einen normalen Alltag“ führen kann. Anwalt Wilfried Embacher, der die Familie von Beginn an unterstützt, erklärt: „Es geht noch darum, welche Konsequenzen die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abschiebung hat. Da gehts um Amtshaftungsansprüche. Ich vertrete sie auch weiter noch für die Verlängerung des Aufenthaltstitels.“