Ein Schild Wohnung zu mieten bei einem Bau nahe der Aspernstraße
ORF/Matthias Lang
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Wirtschaft

AK fordert Ende von befristeten Mieten

Die Arbeiterkammer (AK) Wien warnt verstärkt vor weiteren Mietsteigerungen. Sie will befristete Mietverträge durch große Vermieter abschaffen. Ein Problem sei, dass fast die Hälfte (47 Prozent) aller Mietverträge befristet seien.

Befristete bestehende Mietverträge im privaten Segment sind im Schnitt um etwa 130 Euro pro Monat teurer als unbefristete. In befristet vermieteten Wohnungen lebten an die 700.000 Menschen. Die Verträge seien durchschnittlich auf vier Jahre befristet.

Höhere Mieten nach Vertragsablauf

„Letztlich kann jede Vertragsverlängerung oder jeder Mieterwechsel nach einem Vertragsablauf von Vermieter:innen genutzt werden, um den Mietzins zu erhöhen“, kritisierte AK-Kommunal- und Wohn-Fachmann Thomas Ritt. Eine Erhöhung von 30 Euro pro Monat anlässlich einer Vertragsverlängerung würde etwa einem fünfprozentigen Aufschlag entsprechen bei den gegebenen befristeten Hauptmietzinsen, rechnet die AK vor.

Für einen Haushalt bedeute das höhere Mietkosten von 360 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Befristungsdauer von vier Jahren steht pro Jahr jeder vierte Vertrag entweder zur Verlängerung oder zur Neuvermietung an. In Summe folgen daraus jährliche außertourliche Mietzinserhöhungen von über 31 Millionen Euro.

AK: Unsicheres Wohnen mit Befristung

„Befristungen machen Wohnen unsicher und in jedem Fall teurer und verschärfen eine langfristige Lebensplanung“, kritisiert Ritt. „Bei Haushalten mit Kindern hängen auch Kindergarten- und/oder Schulplätze an der unsicheren Wohnadresse. Bei einer Verlängerung ist man Vermieterinnen und Vermietern hinsichtlich möglicher Mieterhöhungen de facto ausgeliefert – Mieterinnen und Mieter sind erpressbar. Auch eine neue Wohnung zu suchen, ist nicht selten ein Spießrutenlauf. Zudem muss man mit Umzugs und Kautionskosten rechnen.“

Große Vermieter und Konzerne sollen – geht es nach der AK – keine befristeten Mietverträge mehr anbieten dürfen. Nur Privatpersonen sollen eine Wohnung befristet vermieten dürfen.